Radevormwald Finanzamt: Alleinerziehende erhalten höhere Steuerentlastung

Radevormwald · Alleinerziehende mit einem Kind erhalten ab sofort einen um 600 Euro höheren Steuerfreibetrag: Künftig können sie 1908 Euro bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind stehen ihnen 240 Euro je Kalenderjahr zu. "Das entsprechende Gesetz ist am 22. Juli in Kraft getreten und gilt für das gesamte Jahr", teilte gestern Frank Ritgen, Leiter des auch für Rade zuständigen Finanzamtes in Wipperfürth mit.

"Arbeitnehmer mit einem Kind erhalten den Freibetrag automatisch, sie müssen keine Anträge stellen. Denn bei ihnen wird der erhöhte Entlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber über die Steuerklasse II berücksichtigt, in voller Höhe mit der Dezemberabrechnung", erklärt Ritgen. Die Steuerentlastung für alle weiteren zu berücksichtigenden Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, könne bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Ritgen: "Soll der zusätzliche Freibetrag von 240 Euro für weitere Kinder bereits beim Lohnsteuerabzug in diesem Jahr berücksichtigt werden, dann muss das bis Ende November beim Finanzamt beantragt werden. Eine automatische Berücksichtigung über die Steuerklasse II kann hier nicht erfolgen."

Das Antragsformular steht unter www.fm.nrw.de (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2015) zum Download und Ausdruck zur Verfügung. Da das bundesweit geltende Formular die Gesetzesänderung noch nicht berücksichtigt, reicht es aus, wenn dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung formlos eine Anlage mit Erläuterung beigefügt wird. Es sollte auch die Identifikationsnummer der Kinder angegeben werden, rät Ritgen.

Bei Alleinerziehenden, die keine Arbeitnehmer sind oder die nicht die Steuerklasse II beantragt haben, können die Freibeträge bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Mit dem Bundesgesetz sind weitere steuerliche Entlastungen in Kraft getreten. Unter anderem sind der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 erhöht worden. Diese Änderungen werden bei Arbeitnehmern automatisch und für 2015 beim Lohnsteuerabzug für die Dezemberabrechnung berücksichtigt, heißt es in einer Pressemitteilung des Finanzamtes in Wipperfürth.

(rue)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort