Radevormwald Fahrräder und Radler sollten immer auch versichert sein

Radevormwald · Der Frühling lockt viele Menschen wieder zu Fahrradtouren. Doch das Schöne hat auch seine Schattenseiten: Die meisten sind nach der Winterpause jetzt im Umgang damit noch ungeübt. "Gerade zum Frühlingsbeginn häufen sich deshalb Unfälle auf zwei Rädern", berichtet Lothar Weber, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Einige der Unfälle seien schwer, und die Leidtragenden würden für ihr weiteres Leben etwas davon mitnehmen. "Hier können Unfallversicherungen weiterhelfen", versichert Weber. "Passiert ein Unfall, übernehmen sie alle Kosten, die durch dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen entstanden sind, bis hin zur Invalidität."

Doch manchmal trifft es nicht einen selbst, sondern andere. Auch das könne ruinös enden, betont Weber. Denn ein selbst verursachter Schaden, der andere zu Invaliden macht, kann in die Millionen gehen. "Deshalb ist es ratsam, auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung zu haben, bevor man sich zu Fahrradtouren locken lässt", empfiehlt der Experte. Und da sie eine Familienversicherung ist, kann sie auch Schäden abdecken, die minderjährige Kinder anderen zufügen. Beispielsweise wenn sie mit ihrem Fahr- oder Laufrad parkende Autos zerkratzen. Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht deliktfähig und können deshalb nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Deshalb bieten einige Haftpflichtversicherer eine Kinderkulanzklausel an, die auch Schäden deliktunfähiger Kinder abdeckt.

Passionierte Radfahrer sollten nicht nur sich, sondern auch ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichern. Denn mehr als sechsmal so viele Fahrräder wie Autos verschwinden, jährlich werden bis zu 400.000 "Drahtesel" in Deutschland gestohlen. Weber: "Bei hochwertigen Rädern lohnt sich da, neben einem guten Schloss die eigene Hausratversicherung zu prüfen."

Bei neuangeschafften teuren E-Bikes sollte man sich vergewissern, dass der Diebstahlschutz auch in der Hausratversicherung eingeschlossen ist und die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt. Denn häufig ist der Versicherungsschutz auf Fahrräder und "nicht selbstfahrende Fahrzeuge" beschränkt, informierte Lothar Weber.

(büba)
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