Radevormwald Fahrerflucht — ohne Geständnis Fahrverbot

Radevormwald · Eine wichtige Frage beschäftigte jetzt das Amtsgericht in Wipperfürth beim Prozess gegen einen 38-jährigen Polen aus Falkensee bei Berlin: War es nun eine klassische Fahrerflucht oder einfach nur ein Missverständnis auf Grund von Sprachschwierigkeiten?

Der Vater von fünf Kindern lieferte an einem Tag Anfang Dezember dem neuen "Kaufpark" an der Nelkenstraße Fliesen an. Beim Rangieren auf dem Parkplatz stieß er mit seinem Zwei-Tonner an ein anderes Fahrzeug und verursachte so einen Fremdschaden von über 1375 Euro.

"Mein Auto nix kaputt, sein Auto nix kaputt", sagte der Angeklagte und schilderte in gebrochenem Deutsch seine Wahrnehmung der Dinge. So sei er nach einem Rangiermanöver von einem Passanten auf einen Unfall aufmerksam gemacht worden. Dann sei er ausgestiegen, habe aber keinen Schaden feststellen können. Zu dem weiteren Geschehen äußerte er sich nicht, wohl aber der Passant und Augenzeuge, ein 47-jähriger Maschinenbauingenieur aus Wipperfürth.

"Wir haben uns den Schaden gemeinsam angeschaut. Dann habe ich ihm gesagt, dass ich mich in den Kaufpark begeben werde, um den Fahrzeughalter zu ermitteln", sagte er. Als er dann mit der Fahrzeugbesitzerin zurückgekehrt sei, war der Lkw-Fahrer verschwunden.

Nach der Beweisaufnahme lag dem Gericht die Aussage eines Augenzeugen vor sowie ein fotografischer Beweis mit der Übereinstimmung der Schadensbilder.

Doch wer von den Prozessbeteiligten nun ein schnelles Ende der Hauptverhandlung erwartete, hatte die Rechnung ohne den Verteidiger aus Berlin gemacht. Der setzte mit seiner Berliner Mundart zu einem der längsten Plädoyers an, die jemals in einem Fall von Unfallflucht vor dem Wipperfürther Amtsgericht gehalten wurde. Fast 30 Minuten referierte er über die Gründe, warum aus seiner Sicht eine Fahrerflucht in diesem Fall unwahrscheinlich sei.

"Eine Kollision ist nicht erwiesen", behauptete er beispielsweise und wies auf ein fehlendes Gutachten hin. Auch gebe es kein Motiv, warum sein Mandant flüchten sollte, wo doch Kennzeichen und Aufdruck auf dem Firmenfahrzeug bekannt seien. "Mein Mandant hat garantiert auch nicht das Wort Fahrzeughalter verstanden, das der Zeuge ihm angeblich gesagt hat. Er hatte gedacht, der Zeuge sei der Besitzer des Wagens", lautete die Theorie des Anwaltes.

Doch auch das lange Plädoyer half nichts. Der Richter verurteilte den 38-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro und zu einem Fahrverbot von zwei Monaten. "Das Gericht hat keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten", sagte Strafrichter Armin Lührs. Und dann ergänzte er: "Sie haben sich leider nicht einsichtig gezeigt. Ein Geständnis hätte Ihnen das Fahrverbot erspart."

(RP)
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