Fahrerflucht in Radevormwald Angeklagte bestreitet Fahrerflucht – nun muss ein Gutachten her

Radevormwald · Hat sie den Aufprall bemerkt oder nicht? Weil eine junge Frau bestreitet, dass sie einen Unfall in Radevormwald bemerkt hat, muss nun ein Gutachter bemüht werden.

 Verärgert zeigte sich der Richter über das Verhalten einer Angeklagten, die Fahrerflucht begangen haben soll.

Verärgert zeigte sich der Richter über das Verhalten einer Angeklagten, die Fahrerflucht begangen haben soll.

Foto: dpa/Uli Deck

Am Ende der kurzen Verhandlung war der Vorsitzende Richter sichtlich verstimmt. „Darf ich eine Anregung machen?“, fragte der Anwalt der 21-jährigen Remscheiderin, die vor dem Amtsgericht Wipperfürth wegen Fahrerflucht angeklagt ist. „Nein, denn für Gericht und Staatsanwaltschaft ist der Fall nach der Zeugenbefragung eindeutig. Wenn Ihre Mandantin nicht einräumt, den Aufprall mitbekommen zu haben, muss darüber ein Gutachter entscheiden“, antwortete der Richter kurz angebunden.

Worüber war man sich da so uneins? Ende Dezember des Vorjahres, kurz vor Weihnachten, war die angeklagte Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflege gegen 21 Uhr in den Ford ihres damaligen Freundes gestiegen, um zum Sport zu fahren. Der Wagen war an der steilen Hölterhofer Straße in Radevormwald geparkt. Beim Starten des Wagens, so die Anklageschrift, sei die Angeklagte zunächst nach vorne gerollt, habe dabei den vor ihr stehenden Wagen touchiert, sei aber anschließend nicht ausgestiegen, um den Halter in irgendeiner Form zu kontaktieren, sondern sei einfach davongefahren.

Davon wollte die junge Frau indes nichts wissen. „Ich habe den Rückwärtsgang eingelegt, der schnalzte dann raus, so dass ich zunächst nach vorne gerollt bin. Ich habe sofort gebremst, von einem Aufprall auf den vor mir stehenden Wagen habe ich nichts mitbekommen“, sagte sie. Anschließend habe sie den Rückwärtsgang erneut eingelegt und sei zu ihrem ursprünglichen Ziel gefahren. Das Problem des herausschnalzenden Rückwärtsgangs sei ein bei Ford-Autos verbreitetes, ergänzte die 21-Jährige noch.

Der Schlüssigkeit dieser Schilderung widersprach jedoch die 36-jährige Zeugin des Vorfalls. Die Friseurin aus Radevormwald, eine Nachbarin des Ex-Freundes, sei an eben jenem Abend zur genannten Uhrzeit zu ihrem eigenen Auto gegangen und habe plötzlich einen dumpfen Aufprall gehört. Als sie sich nach dessen Ursprung umsah, bemerkte sie den roten Ford des Ex-Freundes der Angeklagten, der sich mit laufendem Motor sehr dicht an einem davorstehenden Wagen stehend befand. Im Anschluss sei sie in ihre Wohnung zurück gegangen und habe nach kurzer Rücksprache mit ihrem Mann das Kennzeichnen des roten Ford notiert und schließlich die Polizei benachrichtigt. „Mir ist das selbst schon mal passiert, dass mir jemand reingefahren ist, ohne mir dann Bescheid zu geben“, sagte die 36-Jährige. Der Richter und die Staatsanwältin hatten am Ende keine Zweifel: „Auch wenn man sich den Schaden an dem Ford betrachtet – das ist ein Riss, der quer über das Plastik des Kühlergrills geht. Das muss man bemerkt haben“, sagte der Richter.

Nun muss der Gutachter darüber befinden, ob der Unfall tatsächlich überhört hätte werden können. Die Verhandlung wurde vertagt.

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