Radevormwald Eine Übernachtung in Kita und Grundschule bei Stadt anmelden

Radevormwald · In den Kindertagesstätten und auch in den Grundschulen beginnen die Erzieher und Lehrer bald damit, den Abschluss der Kinder vorzubereiten, die zur Grundschule oder weiterführenden Schule wechseln. Im vergangenen Jahr hatte es Irritationen bei geplanten Übernachtungen gegeben.

Übernachtungen in Klassenräumen sind sehr beliebt, weil sie den Zusammenhalt stärken und dies für Kinder spannend ist. "Es ist aber wichtig, sich mit Vorsichtsregeln zu befassen", sagt Jörn Ferner, der Leiter des Bauaufsichtsamtes, der sich in Radevormwald mit dem Thema befasst hat. Wegen der Unsicherheiten hatten einzelne Gruppen darauf verzichtet oder waren kurzfristig in die Jugendherberge ausgewichen, was aber für die Gruppe natürlich mit höheren Kosten verbunden war.

Ausgangspunkt waren im vergangenen Jahr Bedenken aus der Stadt Gummersbach, die den Brandschutz und damit die Sicherheit von Kindern, Erziehern und Eltern betrafen. Im Sommer haben sich Vertreter der 13 Kommunen des Kreises mit Wilfried Fischer von der Brandschutzdienststelle des Oberbergischen Kreises (auch Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr in Radevormwald und Stellvertretender Kreisbrandmeister) getroffen und ein paar einheitliche Regeln aufgestellt.

In Radevormwald hat sich Jörn Ferner mit diesem Thema befasst. Er rät den Erziehern oder Lehrern, die eine Übernachtung planen, diese genau vorzubereiten. "Dazu gehört zum Beispiel auch, dass die Übernachtung in Räumen geplant wird, die im Erdgeschoss liegen", sagt Ferner. Dadurch sei es im Ernstfall einfacher, ein Haus zu verlassen. In einem Obergeschoss müsse immer die Frage des Rettungsweges gestellt werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass es einen zweiten Rettungsweg gibt und sich die Türen nach außen ohne Hilfsmittel öffnen lassen.

Wichtig ist es zum Beispiel auch, die Freiwillige Feuerwehr von einer Übernachtung zu informieren. "Normalerweise geht bei einem Notruf aus einer Kindertagesstätte in der Nacht keiner davon aus, dass sich dort Personen aufhalten. Ist aber eine Übernachtung vorher bekanntgegeben, wird im Fall eines Notrufs ein ganz anderer Alarm ausgelöst", sagt Jörn Ferner. Diese Information sollte drei Wochen vor einer Übernachtung den Verantwortlichen mitgeteilt werden. Dazu gehören die Bekanntgabe der Anzahl der Übernachtenden, das Alter der Personen und die Ansprechpartner.

Die Erzieher werden auch darauf hingewiesen, dass sich nicht in allen Räumen einer Kita Rauchwarnmelder befinden. Ohne einen solchen Melder besteht die Gefahr, dass Personen im Schlaf überrascht werden und Brandrauch einatmen. Vorgeschlagen wird deshalb, immer entsprechende Nachtwachen einzuteilen. Dazu kommt, dass die Erzieher die erwachsenen Begleitpersonen entsprechend auf die Sicherheitseinrichtungen des jeweiligen Hauses hinweisen und und auf Vorsichtsmaßnehmen hinweisen.

Ferner rät den verantwortlichen Erziehern, sich auch mit dem Merkblatt des Oberbergischen Kreises auseinanderzusetzen und die Details zu beachten. Dann dürfte einer Übernachtung nichts im Wege stehen. Das Merkblatt steht im Internet unter www.oberbergischer-kreis.de/aktuelles/kindergartenuebernachtung bereit.

Informationen per Telefon gibt Jörn ferner unter 02196 606160.

(RP)
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