Radevormwald Eine geschlossene Ortslage hat ein Dutzend Häuser

Wie in der ersten Sondersitzung des Verkehrsausschusses angekündigt, hat die Stadtverwaltung zur Vorbereitung der zweiten Sitzung ihre Rechtsauffassung zum Räumdienst in den Außenortschaften den Verwaltungsunterlagen zur Ausschuss-Einladung beigefügt. "Die Liste der Außenorte wird im Laufe des Jahres überprüft und aktualisiert", teilt die Bauverwaltung mit. Die Stadt hatte im Herbst erklärt, dass sie Winterdienst in den Außenortschaften aus Personal- und Kostengründen nicht mehr übernimmt. Darauf hin hatte die AL Sondersitzungen beantragt.

Eine geschlossene Ortslage nach Straßenreinigungsgesetz bildet eine "aus etwas mehr als einem Dutzend bebaute Grundstücke bestehende Streusiedlung". Die Stadt beruft sich auf das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Die Stadtverwaltung erklärt weiter, dass es für die Stadt auf Fahrbahnen außerhalb geschlossener Ortslagen keine rechtliche Verpflichtung zu einem Winterdienst gibt. "Im Haushalt sind dafür auch keine finanziellen Mittel vorgesehen", heißt es weiter. Grundsätzlich seien aber Vergaben nach der Vergabeordnung möglich. Für diesen Winter sei es aber zu spät, weil das Verfahren, das vier Wochen dauert, frühestens im März beschlossen werden kann.

Anlieger dürfen nach Rücksprache mit dem Fachbereich Soziales und Ordnung ihre Wohnstraße in eigener Verantwortung räumen oder räumen lassen. Personen, die außerhalb geschlossener Ortschaften wohnen, müssten sich auf eine geringere Qualität ihrer Erschließung einstellen und winterliche Schwierigkeiten selbst überwinden". Zu Lösungsmöglichkeiten, im gesamten Stadtgebiet zu räumen, wiederholt die städtische Vorlage, dass von den 24 Mitarbeitern im Betriebshof nur 18 für den Winterdienst einsatzfähig sind. Die Winterdienstleistungen auf Fahrbahnen außerhalb geschlossener Ortschaften an einen Dritten zu vergeben, koste wohl 15 000 bis 20 000 Euro pro Jahr, hat eine Schätzung der Verwaltung ergeben.

(wos)
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