Angebot des Oberbergischen Kreises Eine Auffrischung für die „Juleica“

Oberberg · Das Kreisjugendamt weist auf eine Fortbildung für die Jugendleitercard hin, die im Juli stattfindet. Die Anmeldung läuft bis 1. Juni. Es ist eine kostenlose Online-Schulung.

 Eine Fortbildung für die Jugendleitercard bietet der Kreis an.

Eine Fortbildung für die Jugendleitercard bietet der Kreis an.

Foto: www.pixabay.com

Der Oberbergische Kreis weist alle Interessierten aktuell hin auf eine Auffrischungsveranstaltung zur Verlängerung der so genannten Juleica (Jugendleitercard) im Juli 2021.

Die Fortbildung „Videoproduktion mit dem Smartphone“ des Kreisjugendamtes in Kooperation mit dem Katholischen Bildungswerk Oberbergischer Kreis richtet sich an ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit.

Die Fortbildungsteilnehmer lernen bei dieser Gelegenheit, wie sie mit Hilfe einer App Videos auf ihrem Smartphone produzieren können, um so auch in Pandemie-Zeiten den Kindern und Jugendlichen auf digitalem Wege Angebote vorzuhalten oder mit ihnen Projekte und gemeinsame Videos zu entwickeln.

Jene Mitarbeitende, die bereits eine Juleica besitzen, können sich durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung für die Verlängerung der Juleica qualifizieren lassen. Die kostenlose Schulung findet online an drei Terminen im Juli diesen Jahres statt. Anmeldungen für die Schulung sind erforderlich und werden bis zum 1. Juli durch das Kreisjugendamt entgegengenommen Die Veranstaltungskosten werden auch durch das Kreisjugendamt übernommen.

Die Jugendleiter-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Um die Juleica online beantragen zu können, muss eine Jugendleiterausbildung nach den Richtlinien von NRW absolviert worden sein. Die Jugendleiterinnen und Jugendleiter müssen eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für ihre Aufgabe erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten, zum Beispiel eine Gruppe zu leiten.

Voraussetzung ist zudem die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (neun Stunden) bescheinigt werden. Eine tatsächliche (ehrenamtliche) Tätigkeit in der Jugendarbeit bei einem öffentlichen oder freien Träger muss nachgewiesen werden. Außerdem müssen Bewerber für die Karte das 16. Lebensjahr vollendet haben.

In besonderen, vom Träger begründeten Fällen kann die Julica auch für Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die erst 15 Jahre alt sind, ausgestellt werden.

(s-g)
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