Radevormwald Ein Opfer und kein Täter auf dem Reiterhof

Radevormwald · Ein bis zum Ende undurchsichtiges Geschehen auf einem Reiterhof in Hückeswagen war gestern Gegenstand einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Wipperfürth. Auf der Anklagebank saß eine 39-jährige Frau aus Radevormwald. Ihr warf die Staatsanwaltschaft vor, den 63-jährigen Vorbesitzer des Hofes mit einem gefährlichen Gegenstand verletzt zu haben.

Es geschah an einem Abend Mitte September 2009. Auf dem Hof herrschte Dunkelheit, der Strom war im Zuge eines Zwangsvollstreckungsverfahrens abgestellt worden. "Wir haben gesehen, dass jemand mit der Taschenlampe ums Haus schlich. Nur der Vorbesitzer macht so etwas", sagte die Angeklagte. Mit "wir" meinte die 39-Jährige sich selbst und zwei Bekannte, die sich auf dem Hof aufhielten. Dazu, was passierte, nachdem die Gruppe den Schein der Taschenlampe entdeckte hatte, bekam das Gericht unterschiedliche Versionen zu hören.

"Nachdem wir das Licht gesehen hatten, habe ich meinen Rechtsanwalt angerufen, um ihn zu fragen, was nun zu tun ist", schilderte die Angeklagte. Danach habe sie das Haus nicht mehr verlassen. Ihre Bekannten bestätigten diese Version. "Ich bin mit meinem Begleiter rausgegangen, um im Schein der Straßenlaterne eine Zigarette zu rauchen, da haben wir den Mann auf der Zufahrt liegen sehen", berichtete ein 39-jähriger Rader. Demnach habe man sich "ein wenig amüsiert" und dem Mann auf die Beine geholfen. Von einer Verletzung habe es keine Spur gegeben.

Nach Darstellung des vermeintlichen Opfers hatte sich das Geschehen anders abgespielt. "Ich habe bei einem Kontrollgang draußen drei Gestalten gesehen und sie angeleuchtet. Als ich mich umgedreht habe, bekam ich von der Angeklagten einen Schlag ins Gesicht", sagte er. Fotos der Polizei zeigten eine größere Wunde im Gesicht des Mannes sowie Blut auf dem Asphalt.

Da es keine neutralen Zeugen mehr gab und die Beweislage ansonsten dünn war, entschied sich die Staatsanwältin, auf Freispruch zu plädieren. Der Verteidiger sah es naturgemäß genauso. Auch der Richter entschied auf Freispruch. "Die Angeklagte lässt sich als Täterin nicht überführen", sagte er.

(RP)
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