Aggressives Auftreten gegenüber der Polizei Drogen und Gewalt – eine Bewährungstrafe als letzte Chance

Radevormwald · Ein 33-Jähriger aus Radevormwald stand wegen Drogenhandels und aggressiven Verhaltens vor Gericht. „Sie müssen ihr Leben von Grund auf ändern“, gab der Richter ihm auf den Weg. Die Bewährungsstrafe sei dazu die letzte Möglichkeit.

 Marihuana verkaufte der heue 33-jährige aus Radevormwald. Er selber ist ebenfalls drogensüchtig, versucht jedoch, davon loszukommen. Foto: Archiv

Marihuana verkaufte der heue 33-jährige aus Radevormwald. Er selber ist ebenfalls drogensüchtig, versucht jedoch, davon loszukommen. Foto: Archiv

Foto: Polizei

Wenn er das Strafverfahren gegen ihn und das Urteil nicht als Warnschuss verstanden hat, wird sich ein 33 Jahre alter Radevormwalder über kurz oder lang hinter Gittern Gedanken über sein verpfuschtes Leben machen müssen. Der drogenabhängige Mann, der lange im großen Stil mit Cannabis gehandelt hat, bekam jetzt am Amtsgericht in Wipperfürth seine vermutlich letzte Chance: Wegen Besitzes von und Handel mit Betäubungsmitteln „in nicht unerheblichen Mengen“ - nach der juristischen Definition ein Verbrechen - und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilte ihn das Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten - ausgesetzt zur Bewährung.

Im Dezember 2016 hatte die Polizei in Radevormwald bei einer Wohnungsdurchsuchung fast 430 Gramm Marihuana sichergestellt, das der 33-Jährige und der Wohnungsmieter gerade portioniert und abgepackt hatten, um es weiter zu verkaufen. Fünf Monate später war dann auch die Wohnung des 33-Jährigen durchsucht worden. Diesmal fanden die Beamten etwa 50 Gramm Marihuana bei dem Mann, das für den Verkauf und für den Eigenkonsum bestimmt war. Nach anfänglichem Zögern und einem Rechtsgespräch zwischen Schöffengericht, Staatsanwältin und Pflichtverteidiger legte der Angeklagte in der Hauptverhandlung ein umfassendes Geständnis zu seinen Drogengeschäften ab.

Deutlich wurde dabei: Der Radevormwalder ist selbst seit vielen Jahren abhängig. Bis zu acht Joints täglich habe er gebraucht, sagte er. Das Geld dafür hatte der arbeitslose Mechaniker nicht - er besorgte es sich über den Handel mit dem Marihuana. Inzwischen hat er eine Suchtberatung aufgesucht. Dass der Mann nicht nur ein Problem mit Cannabis hat, sondern auch mit Alkohol, wurde im weiteren Verfahren deutlich. Angeklagt war er nämlich noch wegen einer weiteren Straftat, begangen unter dem Einfluss von Alkohol: Ende August vorigen Jahres hatten Polizeibeamte den Mann festnehmen wollen, weil er vor einer Gaststätte am Markt randaliert hatte. Er flüchtete, wurde später aber gefasst. Dabei rastete der 33-Jährige aus, wehrte sich gegen die Festnahme, beleidigte die Polizeibeamten, trat und schlug sie und brach einen Scheibenwischer vom Dienstwagen ab. „Der war völlig außer sich und aggressiv wie ein Monster“, sagte einer der als Zeugen geladenen Polizisten aus. Noch in der Zelle der Polizeiwache habe der Mann stundenlang „getobt wie ein Wilder“. Eine Blutprobe ergab fast zwei Promille zum Tatzeitpunkt.

Wenn er betrunken war, hatte der Rader schon häufiger Probleme mit der Polizei. In einem Fall hatte er mit einer Spielzeugpistole herumgefuchtelt, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sah. „Wenn die Beamten damals nicht so besonnen reagiert, sondern ihre Schusswaffen genutzt hätten, könnten Sie jetzt tot sein“, hielt der Richter dem Mann vor. Das seinerzeit eingeleitete Strafverfahren ist inzwischen eingestellt worden.

„Sie müssen jetzt die Kurve kriegen und Ihr Leben von Grund auf ändern, sonst nimmt das ein schlimmes Ende“, hielt der Richter dem Angeklagten nach der Urteilsverkündung vor. Zu den Bewährungsauflagen gehört es, dass der einschlägig vorbestrafte 33-Jährige weiterhin regelmäßig die Suchtberatung aufsucht. Außerdem muss der Rader 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach Weisung eines Bewährungshelfers ableisten.

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