Tretroller Rollern auf dem Gehweg birgt Gefahren

Radevormwald · Tret- oder Cityroller sind im Trend. Immer mehr Kinder fahren damit zur Schule. Dabei sind sie ohne Rückstrahler, Licht und Bremsen unterwegs. Und das in dieser dunklen Jahreszeit. Die Polizei warnt vor Unfallgefahr.

 Umweltfreundlich, aber bisweilen auch gefährlich: Tretroller sind im Trend.

Umweltfreundlich, aber bisweilen auch gefährlich: Tretroller sind im Trend.

Foto: Schubert

Es ist eines der immer beliebter werdenden Fortbewegungsmittel vor allem für jüngere Schüler: Tret- oder Cityroller. Morgens huschen sie auch über die Radevormwalder Bürgersteige; in dieser dunklen Jahreszeit werden sie häufig erst in der letzten Sekunde von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen. Die Kinder sind sich selten der Gefahr bewusst, und viele Eltern scheinen nicht zu ahnen, in welch große Gefahr sich ihr Nachwuchs begibt. „Bauchschmerzen hat auch Wolfgang Wagener, Bezirksbeamter in Radevormwald, er wenigstens viermal in der Woche morgens bei der Schulwegsicherung unterwegs ist. „Die Kinder sind oftmals mit der gleichen Geschwindigkeit wie Fahrräder unterwegs, aber alle ohne Licht“, beobachtet er.

In diesen Tagen ist die Zahl der Tretroller-Fahrer schon gering – witterungsbedingt. Sechs bis sieben sind dem Polizeibeamten in den vergangenen Wochen aufgefallen, die auf dem Schulweg unterwegs sind. Das Rollern auf dem Gehweg zur Schule ist nicht grundsätzlich verboten, berichtet Wagener. Denn Rollerfahrer gelten rechtlich gesehen als Fußgänger. Und es wird noch komplizierter: Viele Eltern wissen wohl nicht, dass Tretroller nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nämlich Spielzeuge sind und keine Fahrzeuge. Wagener: „Damit gelten für sie nicht die Bestimmungen der Verordnung. Tretroller brauchen also weder Bremsen noch Beleuchtung oder Rückstrahler.“

Das ist gerade in dieser Jahreszeit fatal. Deshalb, so eine Empfehlung der Polizei, sollten bei schlechter Sicht oder Dunkelheit Tretroller auf dem Schulweg geschoben werden. Wagener: „Und Spielgerät gehört nun einmal auf den Gehweg, nicht auf die Straße.“ Wie viele Beinahe-Unfälle es schon gegeben hat bei Begegnungen mit Fußgängern, Radfahrern oder Autos, kann er nicht sagen. Bis auf einen schweren Unfall gibt es keine Aussagen zu Schulwegunfällen mit Tretrollern. „Ich sehe aber – egal ob Tretroller oder Fahrräder – noch ein weiteres Problem: Die Kinder sind häufig dunkel gekleidet und haben keine reflektierenden Streifen. Sie werden einfach nicht gesehen.“ In der Verkehrserziehung in den vierten Klassen der Grundschule werde das Thema mit der reflektierenden Kleidung zwar angesprochen; er appelliert an die Eltern, hier unbedingt weiter darauf zu achten, dass Kinder diese Sachen auch tragen.

Immer wieder beobachtet er morgens bei der Schulwegsicherung Fahrräder ohne Beleuchtung. „Das ist ein wirklich großes Problem. auch auf dem Gehweg. „Ich glaube, die Eltern wissen nicht, wie ihre Kinder unterwegs sind.“ Wagener plant deshalb, zeitnah die Elternschaft anzusprechen.

Doch wer darf eigentlich auf Gehwegen fahren? Dazu gibt es eine gesetzliche Regelung, erklärt Monika Treutler, Sprecherin der Kreispolizeibehörde in Gummersbach.

▶Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg mit Fahrrad fahren;

▶Kinder bis zum vollenden zehnten Geburtstag dürfen auf dem Gehweg Rad fahren;

▶Kinder ab dem vollenden zehnten Geburtstag sollten auf der Fahrbahn mit dem Zweirad fahren.

Doch es gibt auch ein Aber. Treutler: „Wer eine Radfahrausbildung hatte, überschätzt vielfach seine eigenen Fähigkeiten oder die des Kindes.“ Deshalb die Empfehlung der Verkehrsberater: „Kinder sollten weiter auf dem Gehweg fahren, aber sie müssen ihre Geschwindigkeit reduzieren“, so Treutler. Denn: Erst mit 13/14 Jahren seien die Kinder in der Lage, die Komplexität des Straßenverkehrs gänzlich zu erfassen und umzusetzen – also den Verkehr richtig einzuschätzen, zu beobachten, Zeichen zu geben, zu reagieren. „Vorher stoßen sie oft an ihre Grenzen. Deshalb sollten sie den Gehweg nutzen. Aber vorsichtig.“

Stress gebe es auch jeden Morgen im Schulzentrum Hermannstraße. „Wer da reinfährt, um sein Kind vor der Schultür abzusetzen, weiß, dass er in ein Chaos fährt“, so Wagener. Gegen Halte- und Parkverböte würde ständig verstoßen. Das müsse aber die Stadt regeln. Die Fahrzeuge sorgten aber auch für Sichtbehinderungen – besonders kleine Kinder würden da schnell mal übersehen. Treutler: „Wir wollen die Eltern nicht abzocken und setzen da auf ihre Einsicht – zum Wohl auch der anderen Kinder.“ Es wäre besser, wenn die Kinder in Hol- oder Bringzonen abgesetzt würden. Dann sei der Schulweg gerade für diese „Elterntaxi-Kinder“ sicherer.

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