Radevormwald Bei Krankheit muss eine Vertretung her

Radevormwald · Gestern hat es in Rade wieder Neuschnee gegeben, und auch heute noch könnte es weiter schneien. Die weiße Pracht türmt sich mittlerweile in Hügeln seitlich der Fahrbahnen. Da stellt sich häufig die Frage, wer für die Räum- und Streupflicht vor dem Haus verantwortlich ist? Jochen Knorz, Leiter des Fachbereichs Soziales und Ordnung, und Ralf Haberstroh, Vorsitzender der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund aus Hückeswagen, bringen Licht in den Paragrafen-Dschungel:

Wann muss ich Schnee räumen im Winter? Infos zur Räumpflicht für NRW
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Schnee: 12 Antworten zur Räumpflicht

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Foto: Bretz, Andreas (abr)

Wer muss räumen und streuen? Grundsätzlich sind die Kommunen verpflichtet, bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen. Allerdings haben die meisten Städte und Gemeinden, so auch Radevormwald, von ihrem Recht Gebrauch gemacht, per Satzung die Streupflicht der Gehwege auf die Hauseigentümer zu übertragen.

"Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen", heißt es in der Straßenreinigungssatzung der Stadt. Soll heißen: "Die Bürgersteige müssen bis kurz vor die Bordsteinkante geräumt werden, gibt es eine solche Kante nicht, ist eine Breite von 1,50 Metern vorgeschrieben", erläutert Jochen Knorz.

Ralph Haberstroh, von Haus & Grund, empfiehlt zudem einen genauen Blick in den eigenen Mietvertrag. "Der Grundstückseigentümer kann als Vermieter seine Räum- und Streupflicht im Rahmen des Mietvertrages an den Mieter übertragen", sagt Haberstroh. Der Vermieter selbst bleibt allerdings zur Überwachung verpflichtet. Ist der Hausbesitzer nicht ortsansässig, muss er jemanden beauftragen, der den Mieter an seiner Stelle kontrolliert.

Entbinden Beruf oder Krankheit von der Räumpflicht? Krankheit oder beruflich bedingte Ortsabwesenheit entbinden nicht von der Räum- und Streupflicht. "Ist es dem Eigentümer oder Mieter nicht möglich, seine Räum- und Streupflicht tagsüber zu gewährleisten, hat er rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass Dritte seine Verpflichtung übernehmen", betont Haberstroh.

Wann und wie oft muss geräumt werden? "Erst bei konkreter Glatteisgefahr sowie unmittelbar nach Beendigung des einsetzenden Schneefalls setzt die Räum- und Streupflicht ein", so Haberstroh. "In Rade besteht die Räum- und Streupflicht werktags zwischen 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr morgens", sagt Knorz. Zu beachten ist, dass der Schnee am Gehwegrand gelagert und nicht auf die Fahrbahn geschippt wird. "Wenn die großen Schneehügel, die durch die Räumfahrzeuge entstehen, eine Behinderung darstellen, muss an diesen Stellen ebenfalls selber zur Schippe gegriffen werden", erläutert Knorz.

(RP)
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