Radevormwald Bald Infos zu Zweitwohnsitz Kräwi

Radevormwald · Stadtverwaltung möchte für Oktober zu einer öffentlichen Sitzung einladen.

Die Verwaltung möchte die von der Zweitwohnsitzregelung im Freizeitpark Kräwinkel betroffenen Bürger im Oktober bei einer öffentlichen Sitzung umfassend informieren. Das berichtet Jörn Ferner, Leiter der Bauaufsicht im Rathaus. Die Stadt hat inzwischen auch Kontakt mit dem Oberbergischen Kreis und der Bezirksregierung aufgenommen.

Im August hatte die Stadt mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht in Köln ihre Rechtsauffassung geteilt hat. Demnach gibt es im Freizeitpark kein Erstwohnsitzrecht und wird es auch künftig nicht geben. Die etwa 30 Kläger haben nach dem rechtlichen Hinweis der Kammer ihre Eingabe zurückgezogen.

Zu den konkreten Verfahren sagt Ferner, dass er bisher vergeblich versucht habe, Kontakt zum Rechtsvertreter der betroffenen Kräwinkler aufzunehmen. Ergebnis der Gespräche mit den Aufsichtsbehörden ist, dass den Bürgern individuelle Lösungen angeboten werden sollen. In dem Gespräch im Oktober soll noch einmal dargelegt werden, dass ein Vergleich mit Marienheide nicht möglich ist. "Das sind zwei ganz unterschiedliche Ausgangslagen", sagt Jörn Ferner und beruft sich dabei auch auf den rechtlichen Hinweis des Verwaltungsgerichts.

Die Stadt wird Bürgern in Kräwinkel kein Erstwohnsitzrecht einräumen. Sie wird dem Einzelnen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber eine ausreichende Zeit einräumen, in der er sich seinen Hauptwohnsitz an anderer Stelle suchen kann. Für Kräwinkel gibt es lediglich einen Zweitwohnsitz. Die ordnungsbehördlichen Verfahren, die durch den Prozess unterbrochen waren, werden wieder aufgenommen und fortgeführt. "Das werden wir in den Gesprächen alles erklären", sagt Jörn Ferner.

(wos)
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