Radevormwald Angeklagter soll aus Telefonzelle Ex-Chef per SMS beleidigt haben

Radevormwald · Nachdem ein 29-jähriger Radevormwalder im Oktober 2017 die Kündigung erhielt, bekam sein Chef am gleichen Abend üble Kurznachrichten gesendet.

An einem Tag Ende Oktober vergangenen Jahres hatte ein 29-jähriger Mann aus Radevormwald von seinem Arbeitgeber die Kündigung überreicht bekommen. Am Abend desselben Tages erhielt sein Vorgesetzter von einem anonymen Absender zwei Kurznachrichten mit Beleidigungen der übelsten Art auf sein Handy. Die SMS waren, wie sich später herausstellte, von einer öffentlichen Telefonzelle aus abgesetzt worden.

Der so Beleidigte hatte gleich seinen gekündigten Mitarbeiter im Verdacht und erstattete bei der Polizei Strafanzeige gegen den ungelernten Arbeiter.

In der Folge musste sich der 29-jährige Familienvater, der seitdem arbeitslos ist, nun als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten, denn wer einen anderen beleidigt, macht sich nach deutschem Recht strafbar.

Der Radevormwalder bestritt allerdings in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, genau das getan zu haben. Dass die Telefonzelle, aus der die SMS abgeschickt worden waren, in der Nähe seiner Wohnung steht, wie die Polizei im Laufe des Verfahrens ermittelt hatte, sei purer Zufall.

"Ich habe niemanden beleidigt und wüsste auch nicht, warum ich das hätte tun sollen", betonte der Angeklagte. Mit seinem Vorgesetzten habe er sich bis zum Tag der Kündigung immer gut verstanden - "ich hatte nie Stress mit dem". Wieso der Mann dann ausgerechnet ihn beschuldigt hatte, könne er sich auch nicht erklären.

Da der Beleidigte nicht als Zeuge geladen war, blieb diese Frage letztlich auch für das Wipperfürther Amtsgericht offen. Aber gegen den 29-Jährigen sprach, dass er schon einmal per SMS aus einer öffentlichen Telefonzelle jemanden bedroht und beleidigt haben soll, damals war eine Frau das Opfer gewesen. Dafür war der Mann auch verurteilt worden, er ist deswegen und wegen weiterer ähnlich gelagerter Delikte einschlägig vorbestraft.

"So ganz wesensfremd scheint es Ihnen demnach nicht zu sein, andere anonym anzupöbeln", hielt der Richter dem Angeklagten vor, der jedoch weiter seine Unschuld beteuerte und nichts mit den üblen Nachrichten zu tun haben wollte.

Am Ende waren die Beweise zu "dünn" für eine erneute Verurteilung, war dem Mann doch letztlich nicht nachzuweisen, dass er am Tag seiner Kündigung tatsächlich die Telefonzelle als "Ort der Rache" genutzt hatte.

Der Richter stellte deshalb das Verfahren gegen ihn ohne Auflagen ein - ein Freispruch zweiter Klasse quasi.

(bn)
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