Amtsgericht Angefahrener Schüler erhält Schmerzensgeld

Radevormwald · Der 15-Jährige war mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule von einem Auto angefahren worden. Die Fahrerin musste sich wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung verantworten.

 Das Amtsgericht in Wipperfürth hat eine Entscheidung getroffen.

Das Amtsgericht in Wipperfürth hat eine Entscheidung getroffen.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

/ Glück im Unglück hatte ein 15-jähriger Schüler, der im Dezember mit dem Fahrrad und ohne Fahrradhelm auf dem Weg zur Schule von einem Auto angefahren wurde. Es blieb bei einem Sachschaden. Ob aber nun der Radfahrer in das Auto gefahren war oder die Autofahrerin dem auf dem Rad- und Gehweg fahrenden Schüler beim Abbiegen die Vorfahrt genommen hatte, wurde erst am Wipperfürther Amtsgericht geklärt. Dort musste sich die Autofahrerin, eine 49-jährige Radevormwalderin, dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung stellen. Vor Aufregung zitternd schilderte sie den Vorfall am 6. Dezember 2018, an dem sie ihren Sohn gegen 7.30 Uhr zur Schule gefahren hatte. „Als ich an der Kreuzung stand, spürte ich ein Klick hinten rechts“, sagte sie aus.

Nach dem Zusammenstoß sei sie ausgestiegen und habe sich nach dem Befinden des Jungen erkundigt. „Ich habe mehrfach gefragt, ob alles okay ist“, sagte die 49-Jährige. Das bestätigte der betroffene Schüler, der als Zeuge geladen war. Die Autofahrerin habe sich auch das Rad angeschaut und festgestellt, dass die Hinterbremse nicht mehr funktionierte. „Sie hat mir dann 50 Euro für die Reparatur in die Hand gedrückt“, sagte der Schüler. Viel gesagt habe er nicht. „Ich stand ein bisschen unter Schock“, gab er an. Einen Sturz habe er noch abfangen können. Am Rad sei aber nicht nur die Bremse defekt gewesen, wie sich später herausstellte, sondern auch das Rückfahrlicht. Außerdem hatte sich die hintere Felge komplett verzogen. „Das Auto ist beim Abbiegen gegen mich gefahren“, betonte der 15-Jährige. Das sah auch der Richter so. „Wäre das Fahrrad in das Auto gefahren, so hätte das Vorderrad den Zusammenstoß nicht so unbeschadet überstanden“, sagte der Richter. Der Schaden am Rad, der laut Fahrrad-Werkstatt bei 200 Euro liegt, ist bis heute nicht behoben. Die Versicherung würde nicht zahlen, bis die Schuldfrage geklärt sei, teilte der Vater des geschädigten Schülers mit.

Da der Schüler keine Verletzungen erlitten hatte, konnte die Anklage der fahrlässigen Körperverletzung nicht aufrechterhalten werden. Das Verfahren wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt. Der 49-jährigen Autofahrerin erteilte das Gericht die Auflage, 150 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zu zahlen. Noch im Gerichtssaal gaben sich die beiden Parteien die Hand zur Versöhnung. Bevor der 15-Jährige das Gericht verließ, mahnte ihn der Richter eindringlich: „Du solltest zukünftig beim Radfahren einen Fahrradhelm tragen. Es kann jedem mal passieren, dass er pennt“, sagte er, während der Vater des Jungen ihm begeistert über die Ermahnung zustimmte.

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