Radevormwald Ampelmast stand betrunkenem Fahrer im Weg

Radevormwald · Immer wieder verursachen betrunkene Autofahrer Situationen, in denen Unbeteiligte gefährdet, verletzt oder sogar getötet werden. Solch ein Unglück hätte auch ein 52-jähriger ehemaliger Lkw-Fahrer aus Lüdenscheid verursachen können, als er im Oktober gegen 12.30 Uhr betrunken die Westfalenstraße befuhr.

Im Weg stand ihm dabei glücklicherweise kein Mensch, sondern lediglich ein Ampelmast, gegen den er mit seinem Auto prallte. "Als ich die Polizei gesehen habe, habe ich Gas gegeben. Ich bin froh, dass ich keinen angefahren habe", sagte der Lüdenscheider als Angeklagter am Wipperfürther Amtsgericht aus.

Grund zur Flucht hatte er: Denn ihm fehlte nicht nur der Führerschein, er hatte auch am helllichten Tag 2,1 Promille Alkohol im Blut. Im Polizeiauto wehrte sich der 52-Jährige dann auch noch heftig gegen die Beamten. "Das ist qualitativ schon was Ordentliches für ein Verkehrsdelikt. Auch Fußgänger wären in dem Moment vor Ihnen nicht sicher gewesen. Sie haben in vielfacher Hinsicht Glück gehabt", sagte der Richter.

Die Staatsanwaltschaft forderte für die Tat eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro (150 Tagessätze zu je 30 Euro), zumal der Angeklagte unter Bewährung steht. Der Verteidiger wie auch der Bewährungshelfer bescheinigtem dem Angeklagten in ihren Aussagen jedoch eine positive Entwicklung. "Aus meiner Sicht ist er auf dem Weg der Besserung. Er besucht regelmäßig die Treffen des Blauen Kreuzes und macht parallel auch eine psychische Therapie", sagte der Bewährungshelfer. Auch sein Pflichtverteidiger legte ein gutes Wort für seinen Mandanten ein: "Er hatte eine schlimme Phase, aber er ist aus seiner Alkoholsucht inzwischen raus."

Der Richter hielt bei dem Arbeitslosen eine Geldstrafe für nicht sinnvoll. Daher erhöhte er die laufende Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten um weitere drei Monate. Schon bei der vorherigen Verurteilung im November 2015 ging es um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. "Das ist an der Grenze dessen, was man überhaupt noch zur Bewährung aussetzen kann", mahnte der Richter.

Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Zudem muss der Verurteilte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich mindestens alle drei Monate beim Blauen Kreuz blicken lassen. Schuldbewusst und mit gesenktem Kopf nahm der Lüdenscheider das Urteil an.

(RP)
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