Radevormwalder vor dem Amtsgericht in Wipperfrüth 68-Jähriger nach Familienstreit wegen Bedrohung verurteilt

Radevormwald · Manchmal landet ein Fall vor dem Amtsgericht, hinter dem letztlich eine ganz andere Geschichte steckt. Meistens ist diese Geschichte noch wesentlich tragischer als der zu verhandelnde Sachverhalt. So etwa beim Fall eines 68-jährigen Radevormwalders, der sich wegen einer Körperverletzung sowie der Bedrohung vor dem Amtsrichter wiederfand.

 Vor dem Amtsgericht Wipperfürth wurde der Fall eines 68-jährigen Radevormwalders verhandelt.

Vor dem Amtsgericht Wipperfürth wurde der Fall eines 68-jährigen Radevormwalders verhandelt.

Foto: dpa/Uli Deck

Begangen haben sollte er die Taten an zwei seiner Kinder. Konkret wurde dem 68-Jährigen vorgeworfen, seinen erwachsenen Sohn an einem Abend im Oktober des Vorjahres im Krankenzimmer der Ex-Frau mit einem Messer bedroht, auf ihn eingestochen, ihn allerdings nicht verletzt zu haben.

Der Angeklagte selbst wies die Vorwürfe zurück, gab indes zu, dass die Beziehung zu den Söhnen, die ihn letztlich angeklagt hätten, nicht die beste sei. Und in der Tat – der Vorwurf selbst spielte bald keine besondere Rolle mehr. Es ging in den Aussagen des Vaters und beider Söhne mehr und mehr darum, was im Verlauf der vergangenen Jahre und Jahrzehnte in der familiären Beziehung alles schiefgelaufen sei. Deutlich wurde, dass innerhalb dieser Familie große Spannungen und Probleme waren, die sich über lange Zeit hinweg aufgestaut hatten und letztlich zu einer Eskalation im Krankenhaus geführt hatten.

Die Mutter, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in den Zeugenstand kommen konnte, war an jenem Oktoberabend vom Sohn ins Rader Krankenhaus gebracht worden. Der Angeklagte sei am Abend des Folgetags zu Besuch gewesen, weil er sich auch nach der Scheidung noch gut mit seiner Ex-Frau verstanden habe. Am Abend seien die beiden Söhne sowie eine weitere Tochter mit ihrem kleinen Sohn ebenfalls ins Krankenhaus gekommen. Weil der Enkel auf dem zweiten Bett im Zimmer spielen wollte und von seinem Onkel zurechtgewiesen worden sei, habe der Angeklagte sich mit seinem Sohn über dessen Zurechtweisung angelegt. „Dann ging das los mit der Schreierei. Ich hab dann zu ihm gesagt, dass ich ihn eines Tages wegklatschen würde“, sagte der 68-Jährige. Ein Messer habe er indes nicht bei sich gehabt, vielmehr sei der Gegenstand, den er in der Hand gehabt habe, ein Kruzifix-Schlüsselanhänger gewesen.

Weit drastischer schilderte der ältere Sohn den Vorfall. „Er hat mir gesagt, dass ich am besten tot sei, hat mit dem Messer auf mich eingestochen. Ich konnte nur mit viel Glück zurückweichen“, sagte der Zeuge, der aus der Kindheit berichtete, regelmäßig vom Vater geschlagen und beleidigt worden zu sein. Woher das Messer käme, wollte der Richter wissen. „Das hat der Vater bis zu diesem Tag immer dabei. Jeder in der Familie kennt das Messer“, sagte der Zeuge.

Nach einer kurzen Unterbrechung und Beratung mit seinem Mandanten verkündete der Rechtsanwalt, dass der Angeklagte doch ein Messer gehabt habe, allerdings damit nicht zustechen, sondern nur drohen wollte. Somit blieb der Vorwurf der Bedrohung übrig.

Der Richter verurteilte den 68-Jährigen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro. „Bedrohung ist eine Straftat, Ihnen kommt zugute, dass Sie sie eingeräumt haben“, sagte der Richter.

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