Friedensfrist der Stadtwerke Neuss endet Zahl der Stromsperren durch Stadtwerke sinkt seit Jahren

Neuss · Am Montag endet für den Außendienst der Stadtwerke die selbst auferlegte Friedenspflicht. Nach den Feiertagen und mit Ende der Weihnachtsferien müssen säumige Stromkunden wieder mit dem Besuch des Sperrkassierers rechnen.

 Der Sperrkassierer hilft säumigen Stromkunden auch.

Der Sperrkassierer hilft säumigen Stromkunden auch.

Foto: dpa/dpa, Peter Steffen

Und damit, dass dieser den Stromanschluss sperrt, wenn er kein Geld sieht. „Das versuchen wir aber in der Regel zu vermeiden“, betont Stefan Isselhorst, Abteilungsleiter Vertrieb. Aufgabe des Außendienstes sei nicht primär die Sperrung, sondern eine Lösung zu erarbeiten.

Diese Herangehensweise trägt Früchte – auch im Kundeninteresse. In den Jahren seit 2015 konnte die Zahl der tatsächlich vollzogenen „Abschaltungen“ von 1370 auf unter 1000 im vergangenen Jahr gesenkt werden. Wobei auch diese Zahl ausblendet, dass darunter Privatkunden und Unternehmen sind, die immer unregelmäßig ihre Stromrechnung begleichen und daher mehrmals im Jahr vom „Netz“ genommen werden. Auch Fälle, in denen jemand eine Wohnung aufgegeben hat, ohne rechtzeitig den Stromvertrag zu kündigen, sind in dieser Zahl enthalten.

Angesichts dieser Entwicklung und der Anstrengungen, die die Stadtwerke von sich aus anstrengen, sprach sich die Stadtverwaltung dagegen aus, die Fachstelle Wohnen um einen Mitarbeiter aufzustocken, der durch gezielte Beratung und Unterstützung Stromsperren vermeiden helfen soll.

Die Fachstelle hat gemeinsam mit Stadtwerken und Jobcenter eine Art Frühwarnsystem etabliert. Haushalte mit Stromschulden unter 600 Euro werden, wenn sie bei den Stadtwerken vorsprechen, dort direkt betreut. Das Kostenübernahmeformular, das bisher im Jobcenter ausgestellt werden musste, kann nun im Kundencenter fertig gemacht werden, sagt Stadtwerke-Mitarbeiter Thomas Wenzlaff. Alle Kunden, die mit einer noch höheren Summe im Rückstand sind, werden direkt an die Zentralstelle Wohnen des Sozialamtes verwiesen. Ziel von deren Intervention ist eine Zahlungsvereinbarung, die der säumige Kunde – mit Raten zwischen 10 und 50 Euro monatlich – bedienen kann und die auch für die Stadtwerke gerade noch vertretbar ist. Die seien grundsätzlich verhandlungsbereit.

(-nau)
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