Neuss Wurde Neusserin wegen ihres Kopftuchs gekündigt?

Neuss · Die St.-Augustinus-Kliniken weisen Vorwürfe zurück, das Unternehmen habe auf die Kündigung einer muslimischen Putzfrau hingewirkt, weil sie bei ihrer Arbeit im katholischen Johannes-von-Gott-Pflegeheim ihr Kopftuch nicht hatte ablegen wollen.

 Ayse D. verlor ihren Job als Reinigungskraft bei den Augustinus-Kliniken.

Ayse D. verlor ihren Job als Reinigungskraft bei den Augustinus-Kliniken.

Foto: Andreas Woitschützke

Fakt ist: Die Kölner Schubert-Unternehmensgruppe, die als Dienstleister für die Kliniken Reinigungskräfte stellt, und bei der Ayse D. zehn Jahre lang angestellt war, kündigte der Türkin im November 2010.

„Wir hatten in der Vergangenheit und haben auch heute nichts gegen den Einsatz der betreffenden Mitarbeiterin in unserem Haus“, hieß es am Mittwoch von den Augustinus-Kliniken, wo Ayse D. drei Jahre lang als Putzkraft eingesetzt war. Es gebe zwar seit Mitte 2010 eine Kleidervorschrift, wonach „das Auftreten der bei uns angestellten Mitarbeiterinnen gegenüber den uns anvertrauten Menschen“ geregelt werde. Die Vorschrift, nach der wohl auch das Tragen von Kopftüchern verboten sei, gelte aber nicht für extern angestellte Mitarbeiterinnen. „Eine Einhaltung unserer internen Kleiderordnung wurde zu keinem Zeitpunkt der Reinigungsfirma vorgeschrieben“, teilten die Augustinus-Kliniken schriftlich mit.

Dem widerspricht die 37-jährige Ayse D., die in Neuss lebt. Sie habe ihren Job verloren, weil die Klinikleitung plötzlich kein Kopftuch bei Mitarbeiterinnen mehr geduldet habe. „In einem Gespräch mit der Vorarbeiterin im Pflegeheim wurde ich gefragt, ob ich das Kopftuch ablegen würde. Ich habe abgelehnt. Mir wurde daraufhin gesagt, ich könne dann wohl nicht länger im Pflegeheim arbeiten, weil die Leitung des Hauses das nicht wünsche“, sagte Ayse D., die den Anwalt Jan-Philipp Kraa einschaltete.

„Wir erfuhren, dass der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz für meine Mandantin in Neuss hatte, und sich gezwungen sah, ihr zu kündigen, weil die Kliniken um Einhaltung der Kleiderordnung gebeten hätten“, sagte Kraa. Er vertritt die 37-Jährige vor dem Arbeitsgericht. Nachdem ein Gütetermin gescheitert ist, werde es am 24. Februar zu einer Verhandlung kommen, wenn sich die Schubert-Gruppe nicht vorher mit Ayse D. auf einen Ersatz-Arbeitsplatz einigen könne.

Bei dem Reinigungs-Dienstleister gilt eine Einigung als wahrscheinlich. Man habe Ayse D. einen Ersatz-Arbeitsplatz zu gleichen Konditionen angeboten, sagte ein Sprecher. Zum Kündigungsgrund und der Frage, ob die Augustinus-Kliniken um die Einhaltung der Kleiderordnung gebeten hätten, wollte er sich jedoch nicht äußern: „Das ist Bestandteil des laufenden Verfahrens, das kann ich nicht kommentieren.“

(NGZ)
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