Kommentar Windmühlen

Neuss · Eines vorab: Es ist das gute Recht eines Anwohners, vor Gericht seine Interessen zu wahren. Das hat die entsprechende Entscheidung in erster Instanz ja auch bestätigt.

Das Gesetz muss entscheiden, ob die Anlagen rechtens sind oder nicht. Es darf aber nicht sein, dass nun allein der Faktor Zeit darüber entscheidet. Nicht auszudenken, das Oberverwaltungsgericht entscheidet irgendwann, die Baugenehmigung ist doch in Ordnung, aber dann ist es aufgrund sinkender Förderung einfach zu spät.

Der politische Wille des Landes, den Ausbau der Windkraft zu beschleunigen, würde ad absurdum geführt. Und die Energiewende vor Ort wäre ein Kampf gegen Windmühlen.

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