Neuss Viele Zeitzeugen bei "Historischem Abend" zur Neugliederung

Neuss · Bei den Heimatfreunden ging es um politische und wirtschaftliche Gründe, die vor 40 Jahren zur Bildung des Rhein-Kreises führten.

 Christoph Napp-Saarbourg (2. v. r.) und die Referenten Josef Burdich, Jörg Geerlings, Heinz Günther Hüsch und Gert Ammermann (v. l.).

Christoph Napp-Saarbourg (2. v. r.) und die Referenten Josef Burdich, Jörg Geerlings, Heinz Günther Hüsch und Gert Ammermann (v. l.).

Foto: Woitschützke

Vor 40 Jahren wurde die kreisfreie Stadt Neuss (117.827 Einwohner, 53,12 Quadratkilometer) in den Kreis Grevenbroich eingegliedert, der daraufhin den Namen "Kreis Neuss" erhielt" und dessen Kreissitz Neuss wurde. Die Gemeinden Holzheim, Norf und Rosellen sowie Gebietsteile der Gemeinden Kaarst und Neukirchen sowie die Stadt Meerbusch (1976 durch Gerichtsbeschluss wieder ausgegliedert) wurden in die Stadt Neuss eingegliedert, die daraufhin auf 146.916 Einwohner auf einem Gebiet von 99,42 Quadratkilometern anwuchs. Die kommunale Neugliederung von 1975 war Thema des "Historischen Abends", den die Heimatfreunde Neuss im S-Forum der Sparkasse veranstaltet hatten. "Die Resonanz zeigt, dass wir ein Thema von großer Bedeutung ausgewählt haben", sagte Vorsitzender Christoph Napp-Saarbourg. "Die meisten der hier Anwesenden haben die kommunale Neugliederung selbst miterlebt."

Oberstudiendirektor i. K. Josef Burdich sprach in seinem Vortrag über die politische Lage zu dieser Zeit, Heinz Günther Hüsch, Mitglied des Landtages bei den parlamentarischen Beratungen 1974/75, über die Voraussetzungen der Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen und der ehemalige Kreisdirektor Gert Ammermann über die kommunale Neugliederung 1975 im ehemaligen Landkreis Grevenbroich, die an vielen Stellen auch Neuss betraf. Vor dem Hintergrund des Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums der Nachkriegszeit und der gestiegenen Ansprüche an großräumige Kommunalplanung erwiesen sich vor 40 Jahren die größtenteils noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden Gemeindegrenzen in NRW nicht mehr als zeitgemäß. Deshalb legte der Gesetzgeber zum 1. Januar 1975 die über 30 selbstständigen Gemeinden, Ämter und Städte des Kreises Grevenbroich und die bis dahin kreisfreie Stadt Neuss zu acht großflächigen und leistungsfähigen Einheiten zusammen. Seitdem definieren neue Grenzen den Kreis.

Jurist Jörg Geerlings berichtete über das Urteil des Verfassungsgerichts NRW in Sachen Neuss. "Fraglich ist, ob das Gericht dieses Urteil so noch einmal fällen würde", sagte er. "Heute kämpfen die Kommunen mit vielfältigen anderen Problemen, unabhängig davon, ob sie kreisfrei oder kreisangehörig sind. Gerade die Finanzausstattung der Kommunen ist zum Teil beängstigend."

(NGZ)
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