Jobcenter-Mord in Neuss Verteidigung sieht keine Tötungsabsicht

Düsseldorf · Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf eine Mitarbeiterin Irene N. des Neusser Jobcenters hat die Verteidigung auf eine Haftstrafe von höchstens 15 Jahren für den Angeklagten plädiert.

Prozess im Neusser Jobcenter-Mord: Plädoyer der Verteidigung
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Die Anwälte des 52-jährigen Ahmed S. äußerten sich am Donnerstag in ihrem Schlussvortrag vor dem Düsseldorfer Landgericht überzeugt, dass ihr Mandant kein vorsätzliches Tötungsdelikt begangen habe. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft lebenlänglich wegen Mordes gefordert. Das Urteil wird am Freitag bekanntgegeben.

Der Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, die 32-jährige Jobcenter-Angestellte am 26. September 2012 in deren Büro mit einem 30 Zentimeter langen Fleischermesser erstochen zu haben. Das mögliche Motiv des Mannes hatte Fassungslosigkeit ausgelöst: Der mutmaßliche Täter hatte nach eigenem Bekunden das Jobcenter verdächtigt, mit seinen Daten Missbrauch zu treiben.

Angeklagter äußert Bedauern

Die Verteidigung von A. unterstrich in ihrem Plädoyer, S. habe in einem "affektiven Erregungszustand" gehandelt. Die Anwälte beantragten daher eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder aber wegen Totschlags.

In seinem letzten Wort vor Gericht äußerte der Angeklagte Bedauern über seine Tat. "Durch Zufall ist das passiert", sagte der 52-Jährige. "Es tut mir leid." Der Mordprozess gegen S. hatte am 6. März begonnen. In dem Verfahren stuften zwei Gutachter den 52-Jährigen als schuldfähig ein.

(lnw/url/reuters/csi)
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