Neuss Vermieter müssen Wasser prüfen

Neuss · In Mehrfamilienhäusern muss ab 1. November der Warmwasserspeicher auf gefährliche Keime untersucht werden. Doch noch weiß niemand, wie die Verordnung umzusetzen ist. Auf Hausbesitzer kommen hohe Kosten zu.

 Eine Legionellen-Untersuchung darf nur von registrierten Unternehmen durchgeführt werden.

Eine Legionellen-Untersuchung darf nur von registrierten Unternehmen durchgeführt werden.

Foto: AP, AP

In zwei Monaten kommen auf Besitzer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern neue Pflichten und damit vermutlich auch Kosten zu: Zum 1. November tritt eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Dann müssen in Häusern mit einer zentralen Anlage zur Warmwasseraufbereitung mit mindestens 400 Litern Proben genommen werden — das trifft auf einen Großteil der Mehrfamilienhäuser zu.

"Untersucht werden muss, ob sich im Wasser Legionellen oder andere schädliche Keime befinden", sagt Detlef Poullie, Dozent für die Meisterausbildung Sanitär und Heizung bei der Handwerkskammer Düsseldorf. Der Grund: Gesundheitsexperten vermuten, dass viele, teilweise auch tödlich verlaufende Lungenentzündungen auf eine nicht erkannte Infektion mit Legionellen zurückzuführen sind. Insgesamt sterben in Deutschland jährlich 3000 bis 4500 Menschen an Lungenentzündung.

Da sich das Bakterium im warmen Wasser rasch vermehrt und durch Einatmen übertragen wird, stehen besonders Warmwasserspeicher im Verdacht, eine Brutstätte für Legionellen zu sein. Durch die jährlichen Überprüfungen soll verhindert werden, dass sich die Keime weiter ausweiten. "Die Versorger liefern einwandfreies Trinkwasser. Aber sie sind nur für die Leitungen bis zur Hauswand verantwortlich. Alles Weitere liegt in der Verantwortung der Hauseigentümer", sagt Poullie. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Testpflicht verstößt, muss mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro rechnen.

Der mit mehr als 3300 Wohnungen größte private Vermieter in Neuss, die Gemeinnützige Wohnungs-Genossenschaft (GWG), sieht die Verordnung kritisch: "Keiner weiß genau, wie die Tests ablaufen sollen", sagt Geschäftsführer Ulrich Brombach. Ursprünglich sei man davon ausgegangen, dass die Verordnung nur für große Anlagen, die Wasser aufbereiten, etwa Schwimmbäder, gelte.

"Jetzt sind auch die privaten Duschanlagen im Mehrfamilienhaus dabei", sagt Brombach. Er glaubt, dass für Eigentümer und über die Nebenkosten auch für Mieter Mehrkosten entstehen. Der Kreis rechnet pro geprüfter Anlage mit 1000 bis 2400 Euro im Jahr — bei Sanierungsbedarf sogar noch deutlich mehr. Der Aufwand sei erheblich, weil das Wasser an mehreren Stellen und mit speziell präparierten Entnahmehähnen entnommen werden müsse — und von Sachverständigen, von denen Brombach annimmt, dass deren Zahl nicht ausreicht. Auch Kreisgesundheitsdezernent Karsten Mankowsky sieht da Bedarf: "Wenn man ein Unternehmen gründen will, wäre das sicher ein gutes Betätigungsfeld."

(NGZ/rl)
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