Stickstoffdioxid-Grenzwerte Verein Umwelthilfe droht auch Neuss mit Klage

Nach der erfolgreichen Klage gegen das Land und die Bezirksregierung schließt die Deutsche Umwelthilfe weitere Schritte gegen Städte nicht aus, die den Stickstoffdioxid-Grenzwert überschreiten. Dazu gehört auch Neuss.

 Die DUH hatte bemängelt, dass die Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in Düsseldorf mit 60 Mikrogramm ständig überschritten wurden.

Die DUH hatte bemängelt, dass die Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in Düsseldorf mit 60 Mikrogramm ständig überschritten wurden.

Foto: dpa, hsc mhe fpt tmk

Es ist eine Entscheidung, die auch für Neuss Konsequenzen haben könnte - und womöglich sogar Dieselfahrzeuge aus der Innenstadt verbannt? Am Dienstag hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land NRW und die Bezirksregierung auf Einhaltung der Luftqualitätswerte in vollem Umfang entsprochen.

Die DUH hatte bemängelt, dass die Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid (40 Mikrogramm pro Kubikmeter) in der Landeshauptstadt mit 60 Mikrogramm ständig überschritten wurden. Das Verwaltungsgericht hat daraufhin den Düsseldorfer Behörden per Grundsatzentscheidung nahegelegt, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in der Stadt auszusprechen. Verfahren für zahlreiche weitere Städte laufen.

Die Neusser Verwaltung hat jetzt eine Tabelle vorgelegt, die die Entwicklung der Stickstoffdioxid-Belastung an verschiedenen Messstellen von 2010 bis 2015 darstellt. Das Ergebnis: Die Werte gehen zwar allmählich zurück, lagen im vergangenen Jahr jedoch immer noch an allen drei Messstellen - Friedrichstraße, Batteriestraße, Krefelder Straße - über der Grenze von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Wie Amrei Münster, Projektmanagerin für Verkehrs- und Luftentwicklung bei der DUH, gestern auf Nachfrage mitteilte, läuft zwar derzeit keine Klage gegen die Stadt Neuss, dies könne sich in Zukunft jedoch ändern. "Neuss ist auf keinen Fall von einer möglichen Klage ausgeschlossen. Das gilt für alle Städte, die den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschreiten." Bevor eine neue "Klagewelle" eingeleitet wird, möchte die DUH zunächst das schriftliche Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts abwarten, um zu schauen, wie das Land darauf reagiert. Die Klagen fungierten laut Münster als Verwarnung beziehungsweise Druckmittel für andere Städte, die die Schadstoffwerte überschreiten.

Umweltdezernent Matthias Welpmann hält eine Klage gegen Neuss für "relativ unwahrscheinlich" - auch weil in Neuss im Vergleich zu anderen Städten in der Rheinschiene die Überschreitung lediglich zehn Prozent des erlaubten Wertes betrage. "Das heißt aber nicht, dass ich mit den aktuellen Werten zufrieden bin. Ich will die Grenzwerte so schnell wie möglich einhalten", sagt der Umweltdezernent.

Um das zu erreichen, will Welpmann auf Prävention statt auf Einfahrbeschränkungen setzen. "Das ist keine wirklich nachhaltige Lösung, da die Autos dann eben andere Wege nutzen müssen. Das Entscheidende ist, dass wir unsere Mobilität hin zum emissionsfreiem Verkehr weiterentwickeln." Als Beispiele nennt Welpmann die Optimierung des Radwegenetzes durch die Verwaltung und macht auf den Luftreinhalteplan 2013 aufmerksam, der die Beschaffung von schadstoffarmen Fahrzeugen der Verwaltung, der AWL sowie der Stadtwerke Neuss beinhaltet. Laut des Umweltdezernenten werde derzeit auch über die Anschaffung von Gasfahrzeugen nachgedacht.

(NGZ)
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