Neuss Urteil zum Solidarpakt stärkt die Kommunen

Neuss · Nachdem das Landesverfassungsgericht am Dienstag auch auf Betreiben der Stadt Neuss als Klägerin das Gesetz zum Solidarpakt gekippt hat, sehen nun Politiker aller Parteien die nächste Landesregierung in der Pflicht, eine faire und zukunftsfeste Regelung zur Finanzierung der Lasten der deutschen Wiedervereinigung zu treffen. Damit erschöpfen sich allerdings die Gemeinsamkeiten auch schon fast.

Während der CDU-Vorsitzende Jörg Geerlings in einer Stellungnahme das Urteil als eine "erneute Abstrafung rot-grüner Finanzpolitik" interpretiert, wertet Reiner Breuer als SPD-Fraktionsvorsitzender im Neusser Rat den Richterspruch als Erfolg "gegen die alte schwarz-gelbe Landesregierung unter Rüttgers."

Das Landesverfassungsgericht hatte schon einmal im Jahre 2010 entschieden, dass die Kommunen, die zu etwa 40 Prozent die dem Land aufgebürdeten Lasten zum Solidarpakt finanzieren sollen, über Gebühr belastet würden. Knackpunkt: die Berechnungsgrundlage. Nach diesem ersten Urteil hatte Kämmerer Frank Gensler mit einer Erstattung gerechnet, erklärte er, doch das Gegenteil trat ein. Das Land machte eine neue Rechnung auf – und Neuss sollte zahlen. 1,3 Millionen Euro. Die wurden aber nicht überwiesen, sondern – weil Neuss mit anderen Städten erneut gegen das auch von Rot-Grün nicht geänderte Einheitslastenabrechnungsgesetz klagte – erst einmal in eine Rücklage gebucht. Nach dem Urteil erwartet Geerlings für Neuss nun eine "korrekte Neuberechnung sowie die Erstattung der bisher vorenthaltenen Mittel." Die Landesregierung sieht er gefordert, gemeinsam mit den Kommunen das Gesetz verfassungskonform auszugestalten.

Für SPD-Fraktionschef Breuer steht fest, dass die alte Landesregierung ihren Haushalt auf Kosten der Kommunen sanieren wollte. Dem, so merkt er zufrieden an, sei nun ein Riegel vorgeschoben und die kommunale Selbstverwaltung gestärkt worden. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wiederum stellte klar, dass es nicht darum gehe, den Solidarpakt insgesamt infrage zu stellen, sondern darum, "eine gerechte Verteilung der Einheitslasten zu gewährleisten."

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort