Am Kopf verletzt Unter Alkoholeinfluss - Junger Radfahrer verletzt

Neuss · Ein junger Mann ist in Neuss mit seinem Fahrrad in einen parkenden Pkw gefahren. Im Krankenhaus musste er nicht nur seine Wunden behandeln lassen, sondern auch einen Alkoholtest machen.

Ein junger Neusser hat unter Alkoholeinfluss einen Unfall mit seinem Fahrrad gebaut. (Symbolfoto)

Ein junger Neusser hat unter Alkoholeinfluss einen Unfall mit seinem Fahrrad gebaut. (Symbolfoto)

Foto: dpa-tmn/Britta Pedersen

Am frühen Montagmorgen, 29. August, gegen 03.15 Uhr, wurde die Polizei zu einem Verkehrsunfall auf der Preußenstraße mit Fahrradfahrer gerufen. Vor Ort stellte sich heraus, dass ein 19-jähriger Neusser Fahrradfahrer in Richtung Lukas-Krankenhaus unterwegs war. Nach ersten Erkenntnissen ist er mit einem parkenden Pkw zusammengestoßen und dann gestürzt. Er erlitt Verletzungen am Kopf.

Während der medizinischen Erstversorgung konnte in der Atemluft Alkoholgeruch festgestellt werden. Diese Feststellung wurde durch einen durchgeführten Alkoholtest bestätigt. Der Verletzte wurde zur medizinischen Weiterversorgung ins Krankenhaus verbracht. Hier wurde ihm auf Grund seiner Alkoholisierung auch eine Blutprobe entnommen. Die weiteren Ermittlungen hat das Verkehrskommissariat in Neuss übernommen.

Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt! Während allgemein bekannt ist, dass das Autofahren unter Alkoholeinfluss spätestens ab dem Grenzwert von 1,1 Promille eine Straftat darstellt, so ist vielen Menschen immer noch nicht klar, dass man sich auch beim Fahrradfahren wegen "Trunkenheit im Straßenverkehr" strafbar machen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann. Eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen. Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen sonstigen Verkehrsunfall verursacht.

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