Neuss/Oberhausen Übergangsanstalt für Ex-Sexualstraftäter kommt nach Oberhausen

Neuss/Oberhausen · Überraschende Wende im Streit über die Unterbringung von früheren Sextätern: Die geschlossene NRW-Einrichtung für rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualstraftäter soll in Oberhausen entstehen. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) habe die Stadtspitze darüber informiert, dass die Justizvollzugsanstalt in Oberhausen als "Übergangsstandort" in Frage komme, teilte ihr Ministerium am Freitag mit.

Erste Prüfungen hätten ergeben, dass an diesem Standort im Ruhrgebiet die erforderliche Sicherheit und die notwendigen Therapiebedingungen zu realisieren seien, erklärte die rot-grüne Landesregierung. Die SPD-regierte Stadt erteilte unter Bedingungen ihre Genehmigung.

Schon Ende kommender Woche sollen möglicherweise die ersten ehemaligen Sicherungsverwahrten in das bisherige JVA-Gebäude in der Oberhausener Innenstadt eingewiesen werden. Die Insassen dürfen die Einrichtung nicht verlassen, damit die Bevölkerung nicht gefährdet werde. Der Landschaftsverband Rheinland übernimmt die Trägerschaft der neuen Übergangs-Einrichtung. Die bisherigen JVA-Gefangenen werden in andere Haftanstalten verlegt.

Oberhausens Oberbürgermeister Klaus Wehling (SPD) sagte: "Klar ist, dass die Sicherheit der Bevölkerung für mich als Oberbürgermeister Vorrang hat. Deswegen ist es mir wichtig, dass die ehemaligen Sicherungsverwahrten, von denen noch eine Gefahr ausgehen kann, nicht länger frei herumlaufen, aber auch, dass es an diesem Standort keinen Freigang geben kann."

Ministerin Steffens sagte: "Wir werden die Anliegen und Bedenken der Stadtspitze in unsere Planungen und Überlegungen aufnehmen". Auch für sie stehe die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle. Gerade deshalb sei es wichtig, zügig eine sichere Unterbringung für ehemals Sicherungsverwahrte bereitstellen zu können.

Am Freitagvormittag hatte Steffens mitgeteilt, es solle kurzfristig eine Entscheidung fallen. Zuvor war bekannt geworden, dass das Frauen-Abschiebegefängnis in Neuss als Standort nicht infrage kommt. Es habe Sicherheitsbedenken gegeben, sagte Steffens. Im CDU-regierten Neuss hatten sich Lokalpolitiker und Bürger aus Sicherheitsgründen gegen die Schaffung einer solchen Anstalt gewehrt.

Im Streit über die Sicherungsverwahrung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Ende 2009 die deutschen Regelungen für unwirksam erklärt. Deshalb mussten allein in NRW bereits 16 Personen freigelassen werden. Sollte per Gerichtsentscheidung für erste Personen aus dieser Gruppe, die zurzeit von der Polizei bewacht werden, nach dem neuen Therapieunterbringungsgesetz des Bundes die Unterbringung angeordnet werden, könnten sie in Oberhausen übergangsweise in geeigneter Form untergebracht werden, teilte das Ministerium weiter mit.

(dhk)
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