Bürger-Schützen-Verein Neuss Ehrenpräsident Nickel leitet die Satzungskommission
Neuss · Zum Start in das Jubiläumsjahr haben Komitee und Korpsführer eine Kommission mit dem Auftrag eingesetzt, die Satzung des Neusser Bürger-Schützen-Vereins zu überarbeiten. Und das sind die Vorgaben.
Thomas Nickel will, dass die zur Überarbeitung der Satzung des Neusser Bürger-Schützen-Vereins eingesetzte Kommission schnell vorankommt. Deshalb hat sich der Ehrenpräsident und CDU-Politiker bereit erklärt, die Leitung dieses 17-köpfigen Gremiums zu übernehmen. Diese Aufgabe war dem 75-Jährigen von Komitee und Korpsführern angetragen worden, weil er als Schütze die Zusammenhänge kennt und als Politiker erfahren genug ist, wie Schützenpräsident Martin Flecken formuliert, „ausgleichend wirken zu können“.
Das Gremium ist so groß geworden, weil alle zehn Korps berücksichtigt werden sollten und man auch im Wort stand, Frauen und junge Schützen zu beteiligen. Dass Max Nelles vom Schützenlustzug „Fein Raus“ als junger Schütze dabei ist, war fast zu erwarten, hatte sein Zug mit einem Antrag an die Mitgliederversammlung, Frauen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen, die Satzungsdebatte doch erst richtig ins Rollen gebracht. Die SPD-Stadtverordnete Constanze Stroeks zu gewinnen, bot sich aus Sicht des Komitees ebenso an, weil sie schon passives Mitglied im NBSV und zudem Vorsitzende des Gleichstellungsbeirates ist. Zweite Frau ist Sandra Maria Breuer, die Vorsitzende des Landesgartenschau-Fördervereins „Grünes Herz – Bürgerpark“.
Die Kommission soll sich im Februar mit dem Ziel konstituieren, zur Mitgliederversammlung im November einen Satzungsbeschluss zur Abstimmung vorzulegen, der zukunfts-, trag- und mehrheitsfähig ist. Gelingt das nicht, sollen unter Umständen einzelne Punkte aus dem Gesamtpaket zur Abstimmung gebracht werden. Die Kommission sei aber an keine Fristen gebunden und auch inhaltlich werden ihr keine Vorgaben gemacht. Allerdings habe das Komitee aus seiner Sicht die Eckpunkte benannt, so Flecken, die überholungsbedürftig sind. Ganz oben auf der Liste: die Neufassung der Mitgliedschaft.
Eine Vorgabe gibt es aber doch: Die Pflicht zu absoluter Verschwiegenheit. Das beratende Gremium soll ungestört arbeiten können.