Düsseldorf/Neuss Stalker aus Neuss zu Haftstrafe verurteilt

Düsseldorf/Neuss · Mit einer Gefängnisstrafe ist am Düsseldorfer Landgericht der Prozess gegen einen Stalker aus Neuss zu Ende gegangen. Der 24-jährige Arbeitslose, der seine Ex-Freundin aus Meerbusch monatelang verfolgt und auch verprügelt hatte, muss für ein Jahr und neun Monate wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis.

Aufgrund seiner Vorstrafen sah das Gericht keine Möglichkeit, die Strafe für Mahmut El S. (Namen alle geändert) noch zur Bewährung auszusetzen. Er hatte Melanie D. zwischen Juli und Dezember 2010 immer wieder verfolgt, sie belästigt und ihr an ihrer Wohnung oder am Arbeitsplatz aufgelauert. Gleich mehrfach war er auch in die Wohnung in Büderich eingedrungen.

Ursprünglich hatte das Düsseldorfer Landgericht für das Verfahren drei Verhandlungstage eingeplant. Am zweiten Prozesstag kam es jedoch zu einer überraschenden Wende. Nachdem Mahmut El S. gegenüber der Polizei und auch am ersten Verhandlungstag steif und fest behauptet hatte, nicht in die Wohnung der jungen Frau eingedrungen zu sein und auch für ihre Verletzungen nicht verantwortlich zu sein, schwenkte er nach einer eindringlichen Ansprache des Richters um und räumte die Vorwürfe ein. "Als sie mir gesagt hat, dass sie mich nicht mehr liebt, bin ich ausgerastet", erklärte der junge Neusser, "ich habe die Nerven verloren und war nicht mehr ich selbst."

Getreten und geschlagen habe er die Bürokauffrau aus Meerbusch, sie erlitt erhebliche Verletzungen am gesamten Körper, die später auch von der Polizei fotografiert wurden. Anfangs hatte El S. behauptet, seine Ex-Freundin Melanie D. habe sich die Verletzung vermutlich selbst zugefügt, um ihm zu schaden. Als das Gericht ihm jetzt am zweiten Verhandlungstag verdeutlichte, dass alles gegen ihn sprechen würde, knickte der 24-Jährige ein und sagte die Wahrheit.

Mit der Verurteilung zu einem Jahr und neun Monaten Haft folgte das Gericht weitestgehend dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Auch Verteidiger Horst Ruthmann hielt eine Strafe von rund anderthalb Jahren Haft für angemessen.

"Mein Mandant hat anfangs gelogen, weil er Angst vor dem Gefängnis hatte", räumte der Neusser Rechtsanwalt gestern während des Verfahrens ein. Dass sich Mahmut El S. letztlich doch noch zu einem Geständnis durchringen konnte, war für das Gericht ein erheblicher Strafmilderungsgrund. "Ich werde mich künftig von meiner Ex-Freundin fernhalten und ein neues Leben beginnen", erklärte Mahmut El S. dem Gericht zum Abschluss auf Nachfragen des Staatsanwaltes. "Das will ich hoffen", entgegnete der, "sonst werden die Strafen immer länger."

(NGZO)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort