Neuss Stadtwerke gewinnen vor Gericht gegen RWE

Neuss · Der Konzern darf in Neuss nicht mit fragwürdigen Methoden um Stromkunden werben.

Die Stadtwerke Neuss haben vor Gericht einen weiteren Sieg gegen den Energiekonzern RWE errungen. Die Vertriebssparte des Unternehmens darf in Neuss beim Werben um Stromkunden nicht behaupten, RWE sei der Grundversorger der Stadtwerke Neuss (SWN) und man arbeite mit den Stadtwerken zusammen. Mit diesem Urteil bestätigte das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung vom Dezember. RWE kann noch vor das Oberlandesgericht in Berufung gehen. "Wir kennen das Urteil, werden jetzt aber erst einmal die schriftliche Begründung prüfen", sagte Klaus Schultebraucks, Sprecher der RWE Vertriebs AG in Dortmund. Gegen die einstweilige Verfügung hatte RWE Widerspruch eingelegt, weshalb es nun die mündliche Verhandlung gab.

Vor Gericht sagte eine Neusser Stromkundin als Zeugin aus und beschrieb, wie ein Mitarbeiter eines für RWE tätigen Vertriebsdienstleisters in der Manier sogenannter "Drücker" Stromverträge anbot. Ein gutes Dutzend Kunden hatte sich daraufhin bei den Stadtwerken gemeldet. Die SWN zogen vor Gericht und bekamen Recht. Ähnliche Verfahren gab es bereits gegen "Yello Strom" und "Energie2day".

"Wir stellen uns dem gewünschten Wettbewerb auf den liberalisierten Strommärkten, gegen wettbewerbswidriges Verhalten wehren wir uns dagegen mit allen Mitteln", sagte SWN-Geschäftsführer Heinz Runde. "Wir werden nun intensiv beobachten, ob sich das Unternehmen fortan an den richterlichen Erlass hält." Die Stadtwerke riefen ihre Kunden dazu auf, sich zu melden, sollte sich ein RWE-Vertriebsmitarbeiter als SWN-Mitarbeiter ausgeben oder behaupten, in deren Auftrag zu handeln. Die SWN bieten überdies auch gleich Hilfe bei der Rückabwicklung geschlossener Verträge an.

RWE-Sprecher Schultebraucks sagte gestern: "Diese Vorwürfe nehmen wir ernst. Dies entspricht nicht dem Vorgehen unseres Dienstleisters."

(NGZ)
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