Neuss Stadt wehrt sich gegen Werbetafeln

Neuss · Eine Firma will 60 Quadratmeter große Werbung am Ebert-Platz aufhängen.

 Unübersehbar ist das Mehrfamilienhaus Jülicher Straße am Ebert-Platz. Dort will ein Unternehmen großflächige Werbetafeln montieren.

Unübersehbar ist das Mehrfamilienhaus Jülicher Straße am Ebert-Platz. Dort will ein Unternehmen großflächige Werbetafeln montieren.

Foto: A. Woitschützke

Weil die Jülicher Landstraße nicht der Broadway ist, sind großformatige Werbeanlagen dort fehl am Platze. Diese Auffassung vertritt die Stadtverwaltung, die mit einem im Eilverfahren aufzustellenden Bebauungsplan verhindern will, dass an einer Häuserfassade am Friedrich-Ebert-Platz eine Werbetafel in Größe von 60 Quadratmetern installiert werden kann. Die wäre nach geltendem Recht genehmigungsfähig.

Im Planungsausschuss wurde der Aufstellungsbeschluss begrüßt, die Entscheidung in den morgen tagenden Rat verwiesen. Denn das Unternehmen, das eine große Wechselwerbeanlage aufhängen möchte, hat den entsprechenden Antrag schon gestellt. Stephanie Wellens (CDU) lobte die Verwaltung für ihre Aufmerksamkeit und die Entscheidung, "das Verfahren anzuhalten". Andere Stimmen aber fragten, ob das denn bei diesem Verfahrensstand noch Aussicht auf Erfolg habe. Schließlich hatte man mit dem gleichen Instrumentarium einen Antrag auf Erweiterung eines Textilhändlers im Rheinpark-Center abzuwehren versucht — und war damit vor dem Verwaltungsgericht unterlegen geblieben.

Die Werbetafel an der Stirnseite des Hauses Jülicher Straße 7 wäre aktuell eine der größten in Neuss und ähnlich dimensioniert wie die Außenreklame am UCI-Kino, erklärt Planungsdezernent Christoph Hölters. Sie hätte aber in der gewünschten Lage eine viel größere Wirkung. Sie zu genehmigen, würde, so die Verwaltung, eine negative Vorbildwirkung haben.

Für die Innenstadt gibt es schon lange eine Satzung, die Gestaltung und Größe von Außenwerbeanlagen vorgibt und Anträge steuern hilft. Das Haus Jülicher Straße 7 allerdings liegt in einer Fläche, die seit 1969 als "Kerngebiet" ausgewiesen ist. In dem sind Werbeanlagen generell zulässig. Die Stadt will gegensteuern und daraus ein "besonderes Wohngebiet" machen. Dort darf auch geworben werden, aber nur für Anbieter am Ort und nur in den unteren Geschossen.

(NGZ)
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