Neuss Stadt stoppt Gebühren für Lehrerparkplätze

Neuss · Der Versuch, die Schulparkplätze zu bewirtschaften und so die Stadtkasse um jährlich 140 000 Euro zu bereichern, ist gescheitert. Der Rat beendete dieses Kapitel mit sofortiger Wirkung. Das klingt schön knackig, aber ganz so schnell wird es nicht gehen können, betont Dirk Reimann. "Wir haben immer noch gültige Verträge", betont der Geschäftsführer der City-Parkhaus GmbH, der darauf drängt, dass nun ein "vernünftiger Endtermin" gefunden wird. Die Osterferien Ende März hält er für realistisch.

Auf Seiten der Stadt ist die Definition der Formulierung "mit sofortiger Wirkung" heute Thema im Verwaltungsvorstand, betonte Michael Kloppenburg, Leiter des Presseamtes. Sicher aber wird es auch um andere Fragen für einen sauberen Ausstieg gehen. Die Frage der Finanzen, zum Beispiel.

Dass die Zeche am Ende die dem städtischen Bauverein angeschlossene City-Parkhaus GmbH zahlt, schließt Reimann aus. "Wir haben einen Pachtvertrag mit der Stadt und werden alle Kosten auch der Stadt in Rechnung stellen", sagt er. Damit meint er sämtliche Investitionen für die 301 Parkplatzbügel (Neupreis 60 000 Euro) und die fünf Schranken. Dass dafür das Gebäudemanagement Neuss (GMN) als Vertragspartner der City-Parkhaus GmbH bluten muss, will Reimann - in Personalunion kaufmännischer Leiter des GMN - auch nicht akzeptieren. Sein Gegenvorschlag: das Schulbudget der Stadt.

501 Stellplätze an Neusser Schulen hatte die City-Parkhaus GmbH 2013 mit der Maßgabe anpachten (müssen), diese künftig zu bewirtschaften. Die Einnahmeerwartung der Stadt von 200 000 Euro musste schnell nach unten korrigiert werden, der Preis pro Stellplatz auch. Trotzdem dümpelte die Auslastungsquote gerade an den Schulen in den Ortsteilen bei 25 Prozent, weil die Lehrer ihre Wagen in angrenzenden Wohnstraßen parkten.

Die Bewirtschaftung endet, die Lehrer als Parkplatzmieter aber müssten weiter bezahlen, da für sie eine einmonatige Kündigungsfrist gilt. Außer, so Reimann, man räume ihnen ein Sonderkündigungsrecht ein. Aber dazu braucht es eine Anweisung des Gesellschafters - nicht des Rates. Kommt der, so ist Reimann dafür, die Bügel und die Schranken sofort abzubauen.

(NGZ)
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