Stadt Neuss stellt Senkung der Grundsteuer zurück Bundespolitikerin stellt Sachstand der Grundsteuer-Reform vor

Neuss · Die aus Neuss stammende Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann ist finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion und in dieser Funktion in spannender Mission unterwegs. Sie führt aktuell die Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium, aber auch mit den Bundesländern zur Neugestaltung der Grundsteuer.

Am Freitag, 8. Februar, will sie in ihrer alten Heimat dazu einen Sachstandsbericht geben und ist dazu ab 13 Uhr im Sitzungssaal der CDU-Geschäftsstelle am Münsterplatz zu Gast.

Die Moderation des dort angesetzten Fachgespräches übernimmt der Landtagsabgeordnete Jörg Geerlings, der als Vorsitzender des Finanzausschusses im Rat der Stadt Neuss einen eigenen Blick auf das Thema hat. Denn noch steht die Absicht im Raum, diese Grundsteuer (B) in der Stadt zu senken und so – wie 2012 bei Neufassung der Hebesätze für diese Steuer versprochen – die Bürger zu entlasten. Den von der FDP gestellten Antrag, die Sätze schon für das Jahr 2019 zu senken, hatte die schwarz-grüne Ratskoalition auch auf Anraten von Kämmerer Frank Gensler zurückgestellt.

Helga Koenemann verteidigt die Beibehaltung der Steuerhöhe zumindest für 2019 mit dem sachlichen Argument: „Die Gegenfinanzierung hätte weitere Löcher in die Stadtkasse gerissen. Löcher, die wir erst vor wenigen Jahren gestopft haben.“ Sie wirbt ebenso wie Michael Klinkicht (Grüne) dafür, die angekündigte Reform auf Bundesebene abzuwarten. Klinkicht verbindet das mit dem Hinweis: Der Mehrwert für den Bürger läge bei einer Steuersenkung um zehn Punkte, wie sie die FDP vorgeschlagen hatte, „bei etwa 15 Euro – im Jahr. Und gerade einmal 1,25 Euro im Monat“. Der Stadt aber würden 2,8 Millionen Euro fehlen.

Das Thema ist aber aufgerufen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil festgestellt, dass das Verfahren für die Bemessung der Grundsteuer neu geregelt werden muss, weil die Grundlagen der Bewertung völlig veraltet sind. Das Bundesfinanzministerium hat nun Vorschläge für ein sogenanntes „wertabhängiges Modell“ gemacht, das aber Fragen offen lässt. Zum Beispiel, ob den Städten und Gemeinden der Verlust ihrer nach der Gewerbesteuer wichtigsten Einnahmequelle droht.

(-nau)
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