Am Hafenbecken I in Neuss Neuer Anlauf für die „Speicherstadt“

Neuss · Der Bebauungsplan für das westliche Ufer am Hafenbecken I ist null und nichtig. Die Stadt aber gibt sich nicht geschlagen. Ein Hotel in der Speicherstadt bleibt möglich, doch der Investor hat sich geändert.

 Der Projektentwickler Lo-Projekts hat den Umbau der Lagerhallen auf dem Werhahn-Areal am Hafenbecken I an einen Investor aus Süddeutschland weiterverkauft. An den Hotelplänen aber werde festgehalten.

Der Projektentwickler Lo-Projekts hat den Umbau der Lagerhallen auf dem Werhahn-Areal am Hafenbecken I an einen Investor aus Süddeutschland weiterverkauft. An den Hotelplänen aber werde festgehalten.

Foto: Kirschstein, Frank

Der Stillstand auf dem Werhahn-Gelände dauert an. Grund dafür ist, dass der Bebauungsplan für das Gelände entlang der Düsseldorfer Straße für ungültig erklärt wurde. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster in einem von zwei Betrieben im Hafen angestrengten Normenkontrollverfahren vom Januar 2018, gegen das sich die Stadt erfolglos zu wehren versuchte, hat Rechtskraft erlangt. Trotzdem hält die Stadt an den Plänen fest, auf der Brache rund um die denkmalgeschützten Reste der 1993 geschlossenen Neusser Lagerhaus AG ein gemischt genutztes Quartier mit einem hohen Anteil an Wohnungen zu entwickeln. Mit einem modifizierten Bebauungsplan startet sie jetzt einen zweiten Anlauf.