Freie Fahrt in Neuss Stadt erlaubt Radfahren in Parks

Neuss · Eine neue Satzung regelt, was in Grünanlagen erlaubt oder verboten ist. Sie ist deutlich länger, weil in ihr aufgezählt wird, was als Ordnungswidrigkeit anzusehen und zu sanktionieren ist.

 „Nur für Fußgänger“: An den Eingängen zum Stadtgarten bremsen diese Schilder noch alle Radfahrer. Künftig aber haben diese freie Bahn.

„Nur für Fußgänger“: An den Eingängen zum Stadtgarten bremsen diese Schilder noch alle Radfahrer. Künftig aber haben diese freie Bahn.

Foto: Christoph Kleinau

Das in der alten Gartenordnung verankerte Verbot, das Radeln nur auf dafür gekennzeichneten Wegen zuließ, wurde bei der Überarbeitung der Satzung gestrichen. Für Radfahrer seien gerade die Wege durch Grünanlagen oft kürzer und attraktiver, erklärt Umweltdezernent Matthias Welpmann diesen Schritt. Er spricht von einer klareren und besseren Regelung, mit der er auch die Axt an den „Schilderwald“ legt. Denn Verkehrszeichen werden künftig nur noch an den wenigen neuralgischen Punkten benötigt, wo Radfahren explizit verboten ist.

Anders als die alte Gartenordnung gilt die neue Satzung künftig auch für das Grün entlang der Straßen. Deshalb – und um Missverständnissen vorzubeugen – heißt das neue Regelwerk auch künftig „Grünanlagenordnung“. Friedhöfe erfasst sie nicht. Was dort erlaubt und verboten ist, regelt eine vor nicht einmal zwei Jahren erlassene Friedhofssatzung. Mit der ebenfalls bestehenden Straßensatzung gibt es nun keinen Fleck öffentliche Fläche mehr, der ungeregelt wäre.

Mit der Grünanlagenordnung hat der Umweltausschuss auch eine Gebührensatzung erlassen, die jede Sondernutzung der Grünflächen für private oder kommerzielle Nutzung mit einem Preisschild versieht. Nur gemeinnützige Vereine oder Brauchtums- beziehungsweise Sportveranstaltungen im Grünen, für die kein Eintritt verlangt wird, werden nicht abkassiert. Die Zahl der Sondernutzungen soll begrenzt bleiben, sagt Welpmann, doch stehen zum Beispiel Grünanlagen auch dann zur Verfügung, wenn Straßenfeste oder Nachbarschaftstreffen gefeiert werden sollen. Die zu entrichtende Taxe liegt bei vier Euro je Quadratmeter.

Deutlich länger ist die Grünanlagenordnung, weil in ihr jetzt alleine  in 33 Unterpunkten aufgezählt wird, was als Ordnungswidrigkeit anzusehen und zu sanktionieren ist. Dazu zählen das Baden in Teichen und Brunnen ebenso wie das Rauchen und Alkohol-Trinken auf Spiel- und Bolzplätzen, das aggressive Betteln oder das Grillen außerhalb dafür freigegebener Bereiche. Auch wer wild lebende Tiere bewirft oder ihnen nachstellt oder Hunde nicht anleint, handelt ordnungswidrig.

Die Durchsetzung der Verbote ist Sache des Kommunalen Service- und Ordnungsdienstes, der nach Welpmanns Darstellung inzwischen über deutlich mehr Personal verfügt. „Der Kontrolldruck ist heute höher – aber mit Augenmaß.“

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