Neuss Stadt erinnert an Kastrationspflicht für Katzen

Neuss · Amt für Umwelt und Stadtgrün weist auf Verpflichtung für Katzenhalter hin. Bei Verstößen droht Geldbuße.

Die Stadtverwaltung macht auf die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen, die auf Freigang gehen, aufmerksam. Ziel ist es, einer unkontrollierten Vermehrung der Tiere vorzubeugen. Daher sind Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, verpflichtet, diese spätestens mit Beginn des sechsten Lebensmonats auf eigene Kosten vom Tierarzt kastrieren und mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Darauf weist die Stadt in einer Mitteilung hin. Die Maßnahme wurde bereits im November 2012 vom Stadtrat beschlossen.

Das Amt für Umwelt und Stadtgrün appelliert daher an alle Katzenbesitzer, spätestens im fünften Lebensmonat des Tieres zum Tierarzt zu gehen. Verstöße gegen die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht werden mit einer Geldbuße von bis zu 150 Euro pro Katze geahndet.

Zurzeit sei die Situation der verwilderten Katzen in Neuss zwar nicht unkontrolliert, aber es müsse bedacht werden, dass sich mit der Anzahl der streunenden Katzen auch vermehrt Krankheiten verbreiten können, andere Haustiere sich anstecken können und Singvögel durch Katzen vermehrt bejagt und dezimiert würden.

Für Hauskatzen hat die Kastration laut Stadt noch weitere Vorteile: Kastrierte Katzen hätten zum Beispiel ein anderes Revierverhalten, dadurch würden viele Gefahren verringert - zum Beispiel komme es zu weniger Revierkämpfen, auch das Herumstreunen erschöpfe sich auf einen kleineren Radius. Damit würden sich Unfall-, Verletzungs- und Infektionsgefahren verringern; klassische Rollligkeitssymptome der Katze und übelriechende Markierungen des Katers blieben darüber hinaus aus.

Die Stadtverwaltung weist auf ein Informationsblatt zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht hin. Es liegt zum Beispiel an der Infotheke des Rathauses und beim Amt für Umwelt und Stadtgrün aus. Zudem gibt's das Infoblatt zum Herunterladen unter www.neuss.de im Internet. Es findet sich auf der städtischen Internetseite im Download-Bereich.

(NGZ)
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