Neuss Stadt erfüllt Kita-Rechtsanspruch

Neuss · Die Stadt bleibt von Elternklagen verschont – für das neue Kita-Jahr hat sie genügend U3-Plätze geschaffen. Beim Betreuungsgeld ist die Nachfrage gering.

Die Stadt bleibt von Elternklagen verschont — für das neue Kita-Jahr hat sie genügend U3-Plätze geschaffen. Beim Betreuungsgeld ist die Nachfrage gering.

Wenn heute das neue Kindergartenjahr startet, haben alle Kinder — auch die unter drei Jahren — einen Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter gefunden.

"Darauf können wir richtig stolz sein", sagt Sozialdezernent Stefan Hahn, der gestern noch einmal den Aufwand bilanzierte, den die Stadt in den vergangenen sechs Jahren für den so genannten U3-Ausbau betrieben hat: 8,3 Millionen Euro Fördermittel sind in dieser Zeit nach Neuss geflossen, 18 Kindertagesstätten wurden neu gebaut, 46 wurden umgebaut oder erweitert, damit auch jüngere Kinder betreut werden können.

79 Kitas, die über 4000 Betreuungsplätze anbieten, gibt es mittlerweile in Neuss, weitere sind in Planung, "denn der Ausbau geht bis 2015 weiter", sagte Hahn, bei dem Klagedrohungen von Eltern bislang ausgeblieben sind. Das bestätigt auch Ann-Christin Kaup, die zuständige Abteilungsleiterin beim Jugendamt: "Nicht die Anwaltskanzlei, sondern das Jugendamt ist der erste Ansprechpartner für Eltern", sagt sie. In direkten Gesprächen mit den Eltern sei es bislang immer gelungen, sich zu einigen, auch wenn die "Wunsch-Kita" schon belegt war. "Die Nachfrage der Eltern ist da und wird weiter steigen", prognostiziert Stefan Hahn.

Dass die Kita-Betreuung von den Eltern gut angenommen wird, zeigt auch die mangelnde Nachfrage nach dem Betreuungsgeld: Gerade einmal 18 Anträge für den ab heute geltenden, als "Herdprämie" kritisierten Zuschuss seien für Neuss eingegangen, meldet Kreissozialdezernent Jürgen Steinmetz. Kreisweit sind es 46 Anträge. "Man wird jedoch seriös erst in ein paar Monaten beurteilen können, ob das Betreuungsgeld angenommen wird oder nicht", meint Steinmetz. Auch beim Bildungs- und Teilhabepaket habe es zunächst wenige Anträge gegeben, mittlerweile liege die "Zielerreichungsquote" aber bei über 80 Prozent. Das Betreuungsgeld beträgt im ersten Jahr nach seiner Einführung 100 Euro monatlich für Kinder im zweiten, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr.

(NGZ)
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