Neuss Stadt baut Flüchtlingsheim in Allerheiligen

Neuss · Oberverwaltungsgericht weist Klage von Nachbarn zurück. Anwalt prüft Gang zum Verfassungsgericht.

Die Flüchtlingsunterkunft an der Straße Am Steinacker kann gebaut werden. Mit Urteil vom Mittwoch dieser Woche hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in zweiter Instanz die Klage von zwei unmittelbaren Nachbarn der geplanten Anlage gegen die Baugenehmigung der Stadt als unbegründet abgewiesen. Der Beschluss sei unanfechtbar, heißt es in der Urteilsbegründung des zweiten Senats in diesem Eilverfahren.

Auch wenn die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aussteht, hat die Stadt nach Überzeugung von Bürgermeister Reiner Breuer jetzt die Rechtsklarheit, die zum Handeln berechtigt. Die Baugenehmigung, deren Vollzug die Kläger per Eilverfahren aussetzen wollten, ist rechtskräftig. Breuer kündigte daher an, jetzt die bereits vorbereiteten Ausschreibungen für die Bauarbeiten auf den Weg zu bringen. Die Container, in denen ab August dauerhaft zugewiesene Flüchtlinge leben sollen, seien bereits da und würden auf dem Gelände des ehemaligen Alexianer-Krankenhauses gelagert, sagt Breuer. Er will nun zeitnah zu einer Bürgerinformationsveranstaltung in Allerheiligen einladen.

Rechtsanwalt Frank Oehl, der die beiden Kläger vertritt, sieht die Sache trotz dieses unanfechtbaren Beschlusses noch nicht als erledigt an. Das gelte nur in der Prozessfolge der Verwaltungsgerichte, sagt Oehl, der über einen Eilantrag an das Verfassungsgericht nachdenkt. "Dazu haben wir einen Monat Zeit", sagt Oehl, der aber mit seinen Mandanten das weitere Vorgehen noch nicht besprechen konnte. Ein Ansatz könnte sein, die Verfassungsmäßigkeit der Eilgesetze aus dem November 2015 überprüfen zu lassen, die eine Privilegierung von Bauvorhaben für Flüchtlinge zur Folge hatten.

Mit dem Bau des Flüchtlingsheims in Allerheiligen war im Juli 2016 schon begonnen worden. Unter dem Eindruck der Klage aber ließ Breuer die Arbeiten stoppen. Die damals von Nachbarn geforderte Suche nach Alternativen hätte keinen besseren Standort zutage gefördert, sagt Breuer, der auch den Bedarf nicht infrage stellen lässt. Man habe sich aber auf die Bürger zu bewegt: Statt ursprünglich 112 sind nur noch 54 Plätze vorgesehen.

(-nau)
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