Kritik an Vorgehensweise Sparkasse Neuss kündigt Prämiensparern

Neuss · Rund 2900 Kunden der Sparkasse Neuss haben unlängst Post bekommen. Alte Prämiensparverträge sollen aufgelöst werden. Für das Vorgehen gibt es Kritik.

 Die Sparkasse Neuss stützt sich bei ihren Kündigungen auf ein BGH-Urteil von 2019.

Die Sparkasse Neuss stützt sich bei ihren Kündigungen auf ein BGH-Urteil von 2019.

Foto: Sparkasse Neuss

In den Schreiben kündigt das Geldinstitut bereits seit vielen Jahren laufende Prämiensparverträge. Dabei stützt sich die Sparkasse Neuss auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2019. Darauf weist Unternehmenssprecher Stephan Meiser hin. „Bei Prämiensparverträgen, die mit einer unbefristeten Laufzeit versehen sind und bei denen die höchste Prämienstufe erreicht ist, sind wir berechtigt, den Vertrag gemäß BGH-Urteil durch Kündigung zu beenden“, sagt er. Die Sparkasse habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Dies zeige auch die Tatsache, dass man diesen Schritt erst jetzt gehe. „Andere Geldinstitute haben dies bereits 2019 gemacht“, betont Meiser.

Für die Betroffenen allerdings ist das ein schwacher Trost. Zwar erklärt Meiser, dass die Sparkasse Neuss das Gespräch mit ihnen suche und Alternativvorschläge unterbreite. „Diese sind auch bereits von einem sehr großen Teil angenommen worden“, sagt er. „Noch sind allerdings rund 2900 Kunden übrig, mit denen keine Einigung erzielt werden konnte.“ Allerdings ist offenbar nicht mit allen Betroffenen ein entsprechendes Gespräch geführt worden. Unserer Redaktion liegen Hinweise einer Familie vor, die vor allem das Vorgehen der Sparkasse Neuss bemängelt. „Früher hat die Sparkasse – zumindest bei uns – immer das persönliche Gespräch gesucht, nun wurden Massenkündigungsschreiben versandt“, schreibt die Familie, die nicht mit Namen genannt werden möchte.

Die Sparkasse Neuss betont, dass sie natürlich für eine Beratung zur Verfügung stehe und die Möglichkeiten von Alternativ-Anlagen aufzeige. Die Prämierung von Sparleistungen wie in den seit vielen Jahren laufenden Prämiensparverträgen sei allerdings unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr vertretbar.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kunden genau hinschauen sollten, ob eine solche Kündigung überhaupt rechtmäßig ist. Dazu ist ein Blick in den individuellen Vertrag erforderlich. Unter www.verbraucherzentrale.de gibt es Tipps, was zu beachten ist.

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