Rhein-Kreis Neuss So klappt es mit dem Ferienjob

Rhein-Kreis Neuss · In den Sommerferien nutzen viele Schüler die Gelegenheit, etwas Geld bei einem Ferienjob zu verdienen. Die NGZ erklärt, worauf Jugendliche und ihre Eltern achten sollten, damit es klappt mit der ersten eigenen Arbeitsstelle.

 Isabel Galla verdient sich Geld dazu: In den Ferien arbeitet sie in einem Neusser Hofladen.

Isabel Galla verdient sich Geld dazu: In den Ferien arbeitet sie in einem Neusser Hofladen.

Foto: woitschützke

Isabel Galla hat ihren Job für die Ferien bereits gefunden: Im Hofladen des Neusser Bauern Johannes Büttgen arbeitet die 16-Jährige im Verkauf, berät die Kunden und sortiert die Waren. "Es ist das erste Mal, dass ich einen Job habe", erzählt die Schülerin, die einen Stundenlohn von acht Euro erhält.

"Ich habe viel Kontakt mit Menschen und lerne den Umgang mit Kunden und mit Geld. Außerdem kann ich Verantwortung übernehmen", erzählt Isabel. Für Jugendliche, die sich wie die Elftklässlerin für einen Ferienjob interessieren, hat die NGZ die besten Tipps zusammengestellt.

Jobsuche Um einen Ferienjob zu finden, müssen Schüler Eigeninitiative zeigen. Eine Jobvermittlung bei der Arbeitsagentur gibt es nicht mehr, wie deren Sprecherin Karin Schliffke erzählt, die dazu rät, bei Freunden und Bekannten nachzufragen. Oder man muss sich trauen, direkt vor Ort nach Arbeit zu suchen. So können Schüler etwa bei örtlichen Händlern nach Jobs fragen, oder dort am schwarzen Brett ein Jobgesuch abgeben.

Altersgrenze Kinderarbeit ist verboten, deshalb dürfen Kinder unter 13 Jahren keine Arbeit in den Ferien annehmen. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind leichte und geeignete Arbeiten zulässig.

Arbeitszeiten Wie lange Jugendliche täglich arbeiten dürfen, hängt vom Alter ab: Jugendliche von 13 bis 14 Jahren dürfen bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Arbeiten übernehmen, zum Beispiel Prospekte austragen oder Nachhilfe geben. Die Eltern müssen ihre Zustimmung geben. 15- bis 17-Jährige dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden pro Werktag arbeiten, aber höchstens 40 Stunden in der Woche. 20 Vollzeit-Arbeitstage im Jahr sind erlaubt. Volljährige Schüler dürfen bis zu 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten.

Verdienst Weil Jugendliche Kindergeld beziehen, dürfen sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, wenn sie ihre Ansprüche nicht verlieren wollen. Die Verdienstgrenze ist jedoch großzügig gesteckt: Sie liegt bei 8004 Euro. Ausnahmen gelten für Ferienjobber, deren Eltern Sozialleistungen beziehen. Dann gilt für Schüler bis zu einem Alter von 25 Jahren eine Einkommensgrenze von 1200 Euro.

Abgaben Für eine "kurzfristige" Beschäftigung wie den Ferienjob müssen Jugendliche keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Berufswahl Ferienjobs können mehr sein als nur Mittel zum Zweck, Geld zu verdienen. Für viele Schüler bieten sie auch die Chance, einen Beruf kennen zu lernen. So ist es auch bei Isabell Galla, die in "ihrem" Hofladen bereits Anfang des Jahres ein Praktikum absolviert hat. Ihr Ziel für die Zeit nach dem Abitur steht fest: Sie will das Fach Agrarwirtschaft studieren.

(jana frehn, 65 z)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort