Neue Schutzverordnung Schärfere Corona-Regeln im Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Kreis · Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes liegt vor. Sie sieht eine flächendeckende Einführung von 2G im Freizeitbereich vor. Dazu zählt auch der Weihnachtsmarkt. Noch gibt es offene Fragen.

 Auf dem Weihnachtsmarkt gilt ab Mittwoch die 2G-Regel.

Auf dem Weihnachtsmarkt gilt ab Mittwoch die 2G-Regel.

Foto: Andreas Woitschützke

Noch gibt es offene Fragen. Eine stellt sich im ÖPNV. Grundsätzlich gilt ab Mittwoch in den Bussen der Stadtwerke Neuss die 3G-Pflicht. Alle Fahrgäste sind verpflichtet, einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorzulegen. Die Stadtwerke kündigen stichprobenartige Kontrollen an. „Wir müssen aber noch Details abstimmen – zum Beispiel, wie mit der Regelung konkret im Schulbusverkehr umzugehen ist“, sagt Stadtwerke-Sprecher Jürgen Scheer. Es geht um Klarheit. Laut der neuen Corona-Schutzverordnung, die das Land NRW am Dienstag vorgelegt hat und die am Mittwoch in Kraft tritt, gelten Schüler wegen ihrer Teilnahme an den Schultestungen als getestet. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt, Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind zudem von Beschränkungen auf 2G und 2Gplus ausgenommen.