Neuss Risiko Rhein - Schwimmer in Gefahr

Neuss · Schwimmen im Rhein ist zwar nicht verboten, kann aber, wie am Montag, einen Großalarm der Rettungskräfte auslösen. Polizei, DRK und Feuerwehr warnen erneut vor Leichtsinn.

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Foto: Kloster Arenberg

Der Einsatz am Montagabend war nach einer knappen Stunde beendet: Der Schwimmer war aus dem Rhein-Wasser geklettert, hatte sich in sein Auto gesetzt und war davongebraust. Also fuhren auch die Löschzüge der Feuerwehren Neuss und Düsseldorf, der Rettungswagen, der Notarzt, die vielen Polizeibeamten, die Rettungsboote von Feuerwehr und DRK und die Wasserschutzpolizei wieder heim. Auch der Polizeihubschrauber der Landesflugstaffel, der über dem Rhein nach einer hilflosen Person gesucht hatte, machte wieder kehrt. Allein aus Neuss waren mehr als 70 Kräfte im Einsatz, insgesamt waren es wohl deutlich über 100 Retter. Alle erleichtert, dass trotz der Meldung, der Schwimmer sei von einem Schiff erfasst worden, nichts passiert war. Und verärgert über den Leichtsinn von Schwimmern, die sich im Rhein immer wieder in Lebensgefahr begeben und damit regelmäßig Großeinsätze auslösen.

"Wenn nach einem Notruf von einer akuten Lebensgefahr auszugehen ist, wird ein fest vorgegebenes Rettungsprozedere in Gang gebracht", sagt Ferdinand Baier, Einsatzleiter der Neusser Feuerwehr. "Das ist sehr aufwendig, aber eine andere Möglichkeit haben wir nicht."

Neuss: Risiko Rhein - Schwimmer in Gefahr
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Anfang Juli war zuletzt ein sechsjähriger Junge in Köln im Rhein ertrunken, weil die Strömung ihn im knöcheltiefen Wasser erfasst hatte. Am selben Wochenende löste auch ein Leistungsschwimmer in Neuss einen Großeinsatz aus. Die Polizei betont: "An dem Notruf und an dem Einsatz kann es keinen Zweifel geben. Lebensrettung hat oberste Priorität", sagt Susanna Heusgen, Sprecherin der Düsseldorfer Polizei. "Schwimmer im Rhein sollten sich dringend bewusst machen, in welche Lebensgefahr sie sich begeben und welche Maschinerie sie damit auslösen können." Jeder Fall werde geprüft, ob die Kosten für den Rettungseinsatz dem Schwimmer in Rechnung gestellt werde. In Einzelfällen sei dies möglich.

Das Problem: Laut Verordnung über das Baden in der Bundeswasserstraße Rhein ist es nicht grundsätzlich verboten, im Rhein zu baden oder zu schwimmen - obwohl der Fluss als eines der gefährlichsten Gewässer in Deutschland gilt. Ein Verbot gilt nur 100 Meter oberhalb und unterhalb von Hafenmündungen, Brücken, Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Schiffsbauwerften. Auf vereinzelten Abschnitten gilt zusätzliche streckenweise Schwimmverbot, aber nicht in Neuss.

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"Es steht nirgendwo, dass man nicht schwimmen darf. Aber man darf sich auch nicht so verhalten, dass unnötige Rettungseinsätze ausgelöst werden", sagt Tobias Knops von der DRK-Wasserwacht in Neuss. Der Rhein sei auch bei momentanem Niedrigwasser so gefährlich, weil die Strömung selbst gute Schwimmer überfordert. Fährt dann noch ein Schiff vorbei, zieht es mit enormer Sogwirkung Wasser an, wird die Strömung unberechenbar. Kreissprecher Harald Vieten warnt: "Schwimmen im Rhein ist wie Spazieren auf der Autobahn." Das eine ist verboten, das andere nicht.

(NGZ)
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