Hartz IV im Rhein-Kreis Neuss Kreis akzeptiert höhere Mietkosten

Neuss · Nach einer Niederlage vor Gericht hat der Kreis seinen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel überarbeitet. Eine neue Datenbasis führt zum Teil zu deutlich angehobenen Obergrenzen. Was für die Betroffenen jetzt möglich ist.

 Der Kreis hebt die Mietobergrenzen für Hilfeempfänger an.

Der Kreis hebt die Mietobergrenzen für Hilfeempfänger an.

Foto: dpa/Silas Stein

Mehr als zwei Jahre nach einer Schlappe der Kreisverwaltung vor dem Düsseldorfer Sozialgericht hat der Kreistag jetzt die Summen neu festgesetzt, die Hilfeempfängern für angemessenen Wohnraum erstattet werden. Weil die Zahlen nach einer veränderten Methode ermittelt wurden, fallen die Steigerungen zum Teil deutlich aus. Für Single-Haushalte in Neuss etwa von 418,50 auf 487 Euro Bruttokaltmiete und für vierköpfige Familien von 739,10 auf 903,30 Euro.