Getötete Neusser Rentnerin Rentner nach überraschendem Geständnis zu sechs Jahren Haft verurteilt

Neuss · Am Düsseldorfer Landgericht ist der Prozess um das Tötungsdelikt an der 86-jährigen Rentnerin aus Reuschenberg am Mittwoch mit einem Paukenschlag zu Ende gegangen: Der Angeklagte legte überraschend ein Geständnis ab und räumte ein, seine Schwägerin getötet zu haben. Daraufhin machte Richter Rainer Drees kurzen Prozess und verurteilte den Mann zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags.

Oktober 2012: Seniorin in Neusser Wohnung getötet
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Dabei hatte der inzwischen sechs Verhandlungstag zunächst wie erwartet begonnen: Als Zeugen erschienen die beiden Polizeibeamten, bei denen der Rentner Anfang Dezember vergangenen Jahres ein Geständnis abgelegt hatte, was von ihm wenig später schon widerrufen worden war. Die beiden Kriminalbeamten bestätigten letztlich das, was in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft steht. Demnach soll der 78-Jährige seine Schwägerin zuerst mit einem Stein mehrfach traktiert und sie dann erstickt haben. Davon wollte der Angeklagte aber zunächst nichts wissen. "Geben Sie mir ruhig lebenslänglich, ich hab die Frau nicht umgebracht", erklärte der Rentner.

Mit Stein geschlagen und dann erstickt

Eine halbe Stunde später dann allerdings machte er plötzlich "reinen Tisch". Zuvor hatte ihm Richter Rainer Drees erklärt, das Gericht sei nach einer vorläufigen Einschätzung zu der Feststellung gelangt, dass der Angeklagte wohl der Täter sei. Gleichzeitig bot Drees ihm maximal sieben Jahre Haft an - wenn S. sich denn endlich zu einem Geständnis durchringen würde. Genau das machte der 78-Jährige dann auch. Er ließ seinen Anwalt Marcel Schwager nach einer kurzen Pause einige Sätze zum Tatablauf vortragen. "Es war so, wie er es Anfang Dezember auch bei der Polizei gestanden hat", so Schwager. Demnach war der Rentner mit einem Stein bewaffnet durch die Kellertür ins Haus seiner Schwägerin eingedrungen und hatte im Schlafzimmer auf den Kopf der 86-Jährigen eingeschlagen. Anschließend erstickte er die Frau, verließ das Haus und warf den Stein in einer Tüte in die Erft. Nachfragen zur Tat wollte der Rentner nicht beantworten. Er bestätigte die Angaben seines Anwaltes lediglich mit den Worten "so war es".

Zum Motiv mochte sich Verteidiger Marcel Schwager nicht genau äußern. "Es war so, dass das Opfer ihn ausgenutzt und unter Druck gesetzt hat", so der Anwalt, "sie hat ihm gedroht, seiner Frau von einer vermeintlichen Affäre zu berichten. Ob diese wirklich stattgefunden hat, kann man dahingestellt lassen." Letztlich habe der Angeklagte vor seiner Familie die Tat nicht zugeben wollen. "Er hatte Angst, dass man sich nun von ihm abwendet."

Rentner muss voerst nicht ins Gefängnis

Anschließend machte Richter Rainer Drees kurzen Prozess: Er verurteilte den 78-Jährigen zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags. Ins Gefängnis muss der Rentner vorerst nicht. "Er ist wegen seines hohen Alters und diverser Krankheiten von der Haft verschont worden", so Rechtsanwalt Horst Ruthmann, "unser Mandant ist zu Hause. Er muss sich allerdings regelmäßig bei der Polizei melden." Ob der Rentner überhaupt noch einmal hinter Gitter muss, ist unklar. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Revision einzulegen — über eine neuerliche Inhaftierung des Reuschenbergers soll frühestens in einigen Monaten entschieden werden.

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