Neuss Rechtsstreit um verkaufsoffenen Sonntag

Neuss · Ob am kommenden Sonntag in Neuss die Geschäfte öffnen können, ist noch nicht entschieden. Denn die Fraktionen von SPD und FDP haben Bürgermeister Herbert Napp aufgefordert, den nur mit knapper Mehrheit im Rat gefassten Beschluss für zwei verkaufsoffene Sonntage in diesem Jahr nicht auszuführen.

Zugleich haben SPD und Grüne den Landrat des Rhein-Kreises und die Bezirksregierung Düsseldorf eingeschaltet. Die Aufsichtsbehörden sollen verhindern, "dass durch öffentliche Bekanntmachung der Sonntagsöffnungszeiten rechtswidrig Fakten geschaffen werden".

Bei der Abstimmung im Rat hatten CDU und FDP für die Sonntagsöffnung gestimmt, die anderen Fraktionen dagegen. In Zahlen ausgedrückt: 30:29 stimmten für den Antrag aus der Händlerschaft. Doch SPD und Grüne bezweifeln, dass der Beschluss wirksam ist. "Der Bürgermeister hat in Verkennung der Rechtslage einen Stimmzettel als gültig betrachtet, obwohl dieser als ungültig hätte zurückgewiesen werden müssen", formulieren beide Fraktionen. Ungültig, weil das Kreuz mit mit Kreisen an den Kreuzenden verziert worden war. Ohne diese Stimme, also bei Stimmengleichheit, wäre der Antrag abgelehnt gewesen.

Bei der Begründung ihrer Rechtsauffassung stützen sich SPD und Grüne auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen. Das hatte in vergleichbarem Fall entschieden: Stimmzettel, die über das einfache Ankreuzen hinaus eine abweichende Kennzeichnung aufweisen, müssten als ungültig angesehen werden. Weil das Wahlverhalten eines einzelnen Ratsmitgliedes rekonstruiert werden könnte.

Bürgermeister und Landrat sollen heute bis 16 Uhr erklären, wie sie in der Sache entscheiden.

(dhk)
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