Neuss Rauchverbot auf Spielplätzen

Neuss · Die CDU will den Genuss von Alkohol und Tabak auf Kinderspielplätzen zum Schutz der Kleinen verbieten lassen. Doch die Verwaltung warnt. Das Verbot sei im öffentlichen Raum kaum zu kontrollieren.

 Zigaretten auf Kinderspielplätzen sollen demnächst ebenso verboten werden "Konsum und Mitnahme von alkoholischen Getränken.

Zigaretten auf Kinderspielplätzen sollen demnächst ebenso verboten werden "Konsum und Mitnahme von alkoholischen Getränken.

Foto: L. Berns

Die CDU im Neusser Stadtrat will ein generelles Alkohol- und Tabakverbot auf Neusser Spielplätzen durchsetzen. Gerichtet ist dieser Vorstoß gegen Jugendliche, die sich auf diesen Plätzen treffen, doch betroffen wären auch Mütter, die sich – während die Kinder spielen – eine Zigarette gönnen möchten. Während Thomas Kaumanns nicht an die Wirkung von Appellen alleine glaubt und das Verbot rechtlich verankern möchte, will die Opposition davon erst noch überzeugt werden. "Ich persönlich bin nicht glücklich mit solchen Verboten", gibt Hannelore Staps (SPD) zu. Zumal ihr kaum Beschwerden in dieser Sache bekannt wurden.

Im Unterausschuss Kinder war das Thema zunächst aufgerufen und diskutiert worden. Doch wurde die Erörterung abgebrochen, weil erst einmal geklärt werden musste, ob die Stadt überhaupt in der Lage ist, eine solche Verordnung zu erlassen. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt nun vor.

Derzeit, so stellt die Verwaltung fest, lassen die rechtlichen Voraussetzungen nur wenig Möglichkeiten, um im Fall des Falles polizei- oder ordnungsbehördlich einschreiten zu können. Selbst Paragraf neun der Gartenordnung, der die Sauberhaltung regelt, sei nicht geeignet, bereits im Vorfeld den Tabakgenuss zu verbieten. Konsequenz: Es muss eine neue Rechtssetzung erfolgen.

Dass ein Verbot von Alkohol und Tabak zulässig sein müsste, macht die Verwaltung daran fest, dass der Schutz der Gesundheit aller Kinder Vorrang haben muss gegenüber dem Recht der Bürger auf uneingeschränkten Genuss von Alkohol und Tabak. Gerade an einem Platz, der ja speziell für Kinder geschaffen wurde und an dem Scherben, Kronkorken oder Zigarettenkippen tatsächlich Gefahrenpunkte sein können. Möglich ist ein solches Verbot. Aber ist es auch sinnvoll?

Für die Verwaltung stellt der Sozialdezernent Stefan Hahn klar: "Die Überwachung des Verbots im öffentlichen Raum ist ein Problem." Denn die Spielplätze fallen in die Zuständigkeit des Grünflächenamtes, das seine Mitarbeiter nicht im Streifendienst einsetzen kann. Mehrarbeit, so Hahns Bitte, sollte das neue Verbot also nicht nach sich ziehen. Die Sanktionsmöglichkeiten seien ehre gering einzuschätzen, das Verbot hätte eher appellierenden Charakter.

Und daran glaubt die CDU eben nicht. "Ich sehe die Möglichkeit, dass so eine Rechtsgrundlage zum Durchgreifen geschaffen wird", ist der Stadtverordnete Andreas Hamacher überzeugt. Und Kaumanns glaubt: "Wer einmal mit einer Flasche Bier auf einem Spielplatz erwischt wurde und 50 Euro Strafe zahlen musste, macht das nie wieder." Die CDU wird die Ergänzung der Gartenordnung beantragen.

(NGZ)
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