Neuss Rat streitet über ethischen Kodex

Neuss · Am Entwurf zum "Neusser Transparenz- und Steuerungskodex" (NTS), mit dem Leitlinien für die Führung städtischer Unternehmen formuliert werden, scheiden sich die Fraktionen. CDU-Vorsitzenden Jörg Geerlings lobte ihn in der jüngsten Hauptausschuss-Sitzung als "hervorragende Basis", während sein SPD-Gegenüber, Reiner Breuer, wetterte: "Das Papier verdient seinen Namen nicht."

 Bietet neue Transparenz-Diskussion an: Heinrich Köppen (FDP).

Bietet neue Transparenz-Diskussion an: Heinrich Köppen (FDP).

Foto: Archiv

Wenige Tage vor der Landtagswahl versuchte Heinrich Köppen (FDP) zu schlichten. Er beantragte eine Verweisung in die Ratssitzung vom 22. Mai, um so Zeit zu gewinnen, strittige Punkte noch einmal zu diskutieren. SPD und Grüne wiesen diese Initiative brüsk zurück: "An nochmaligen Beratungen nehmen wir nicht teil." Eine Entscheidung in der Sache traf der Hauptausschuss dennoch nicht. Mit Stimmen der CDU/FDP-Mehrheit verwies er die Verabschiedung in den Stadtrat.

Der Kodex beschreibt, was die Stadt Neuss als Gesellschafterin unter guter Unternehmensführung versteht. Es handelt sich also um ein Regelwerk für ethische Verhaltensweisen in der kommunalen Wirtschaft. Der Stadtrat setzte eine interfraktionelle Arbeitsgruppe vor dem Hintergrund ein, dass immer mehr Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich auf städtische Unternehmen übertragen werden. Unter dem Stichwort "Corporate Governance" findet die Diskussion über ethische Grundsätze aber auch in der privaten Wirtschaft statt.

Eineinhalb Jahre beriet die Arbeitsgruppe. Die Opposition lehnt eine erneute Diskussion über den Neusser Kodex ab, da nahezu alle ihre Vorschläge in der Arbeitsgruppe abgelehnt worden seien. Rainer Breuer erneuerte seine Kritik am Entwurf in der Hauptausschuss-Sitzung: Entscheidungen von grundsätzlicher, strategischer Bedeutung werden nicht vorab im Stadtrat beraten, Vergütungen für die Geschäftsführungen sowie Spenden- und Sponsorentätigkeit bleiben nichtöffentlich, keine Beschränkung auf maximal zwei Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratssitze pro Person, keine Frauenquote, kleine Fraktionen haben keinen Zugang zu den Aufsichtsgremien.

(NGZ/rl)
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