Neuss Quirinusviertel: Waren Ratsmitglieder befangen?

Neuss · So knapp die Entscheidung über die Vergabe für die Gestaltung des ehemaligen Münstertschule-Areals im Stadtrat war (29 Stimmen für Architekt Horst Hanrath, 27 für GWG), so zweifelhaft ist, ob sie rechtlich einwandfrei zustande gekommen ist.

Das sind die Entwürfe für das Quirinusviertel
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Zumindest nach Ansicht von Ratsmitgliedern. Knackpunkt ist die mögliche Befangenheit von Stadtverordneten. Diese Frage hatte zu Beginn der Debatte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Jörg Geerlings MdL aufgeworfen: "Ich habe arge rechtliche Bedenken wegen der Befangenheit von einzelnen Ratsmitgliedern". Die sah Bürgermeister Herbert Napp nicht, weil es sich um ein anonymisiertes Verfahren handelt: Das heißt, wer sich genau hinter den vier Bietern verberge, sei unbekannt.

Allerdings, darauf zielten nicht nur Geerlings, sondern später auch Klaus-Karl Kaster (CDU) und Hartmut Rohmer (SPD) ab, seien die Bieter durch Nennung in der NGZ öffentlich bekannt. Konkret ging es am Freitagabend um Angelika Quiring-Perl (CDU) und Arno Jansen (SPD), beide Aufsichtsratsmitglieder bei der GWG Neuss, sowie Hannelore Staps (SPD), (ehrenamtliches) Vorstandsmitglied. Sie hätten aus Sicht der Kritiker nicht an der Abstimmung mitwirken dürfen. Taten sie aber, wobei Staps beim zweiten Teil des Abstimmungsprozedere, der Grundstücksvergabe, nicht mitstimmte.

Die Kritiker beziehen sich auf einen Passus der Gemeindeordnung, wo von einem "Mitwirkungsverbot" an Entscheidungen die Rede ist, wenn der "Betreffende Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs einer juristischen Person oder Vereinigung ist, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

(dhk)
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