Neuss Prügelvorwurf: Ermittlungen gegen Polizei dauern an

Neuss · Ein 19-Jähriger hat zwei Polizisten wegen Körperverletzung angezeigt. Jetzt sollen weitere Zeugen vernommen werden. Denn Schilderungen vom jungen Mann und Polizei gehen auseinander.

 Maik M. wurde von zwei Polizisten schwer verletzt.

Maik M. wurde von zwei Polizisten schwer verletzt.

Foto: Andreas Woitschützke

Noch steht nicht fest, wie die Anzeige von Maik M. gegen zwei Neusser Polizisten wegen Körperverletzung im Amt ausgehen wird. "Es sollen noch weitere Zeugen vernommen werden", berichtet Staatsanwalt Ralf Herrenbrück. Die hätten bislang ihre Aussage nur bei Maiks Anwalt, aber bislang nicht bei der Polizei gemacht.

Neuss: Prügelvorwurf: Ermittlungen gegen Polizei dauern an
Foto: Genath, Susanne

Der 19-jährige Reuschenberger war nach eigenen Angaben Ende März von den Beamten krankenhausreif geschlagen worden. Er hatte in einem Park nahe der Bergheimer Straße ein Päckchen Marihuana gekauft und war zunächst geflüchtet, als ihn daraufhin zwei Zivilpolizisten kontrollieren wollten. Nach seiner Schilderung ergab er sich widerstandslos, als ihm schließlich die Puste ausging.

Nach Schilderung der beiden Polizisten widersetzte sich Maik M. so heftig, dass sie ihn nur mit körperlichem Einsatz vor einem Garagenhof in der Nähe der Sparkasse stellen konnten. Das Krankenhaus, das der Schüler nach seiner vorübergehenden Festnahme aufsuchte, bescheinigte ihm ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades, Verdacht auf Einriss einer Rippe, Schulter- und Nackenprellungen, Jochbeinprellung beidseits, außerdem zahlreiche Schürfwunden im Gesicht.

Zeugen berichteten gegenüber unserer Redaktion, dass Maik M. die Arme gehoben habe und dass die Männer mit großer Gewalt gegen ihn vorgegangen seien, als er schon am Boden lag. Die Aussagen bei der Polizei hätten sich dann aber nicht mit diesen Beobachtungen gedeckt, bedauert Maiks Rechtsanwalt, Andreas Bonnen, von der Kanzlei Hüsch und Partner. Er hofft nun, dass die Aussagen der weiteren Zeugen bei der Staatsanwaltschaft die Schilderung seines Mandanten bestätigen.

Die Polizei hat ihrerseits Anzeige gegen Maik M. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie des Besitzes von Betäubungsmitteln erstattet. Maiks Anwalt zufolge war die von ihm gekaufte Marihuana-Menge vernachlässigbar gering.

(NGZ)
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