Prozessauftakt in Düsseldorf Neusser soll Tochter vergewaltigt haben

Neuss · Ein Mann (44) soll seine Tochter im Kleinkind-Alter sexuell missbraucht sowie kinderpornographisches Material besessen haben

 Der Angeklagte (l.) mit Rechtsanwalt Markus Lausmann.

Der Angeklagte (l.) mit Rechtsanwalt Markus Lausmann.

Foto: Marc Pesch

Am Landgericht Düsseldorf hat am Dienstagvormittag der Missbrauchs-Prozess gegen einen 44 Jahre alten Frührentner aus Neuss begonnen. Dem Mann wird vorgeworfen, Kinder sexuell missbraucht und in seiner Wohnung eine Vielzahl von Kinderporno-Fotos und -Filmen besessen zu haben. Zum Prozessauftakt wollte sich der Angeklagte an zuvor bereits gestandene Übergriffe auf seine Tochter allerdings plötzlich nicht mehr erinnern können.

Die Vorwürfe gegen den Mann wiegen schwer: Als junger Familienvater soll er bereits Ende der 1990er Jahre seine damals erst zwei oder drei Jahre alte Tochter vergewaltigt und massiv sexuell missbraucht haben. Die zuständige Staatsanwältin sprach bei der Verlesung der Anklage von einer „Vielzahl von Übergriffen“, mal in der Wohnung des Angeklagten, mal an anderen Stellen. Man habe nur die herausragenden Fälle angeklagt. Auch sexuelle Handlungen an einem Kleinkind seiner damaligen Freundin soll er im Jahr 1998 in drei Fällen vorgenommen haben.

Die Taten waren indes durch ein überraschendes Geständnis des Angeklagten erst bekannt geworden. Anfang Januar 2017 hatte die Polizei nämlich in seiner Wohnung zahlreiche CDs und Festplatten mit Kinderporno-Filmen und -Fotos sichergestellt, eine Woche später war es in den Räumen der Polizei zu einer Vernehmung gekommen. „Im Rahmen dieser Vernehmung haben Sie von sexuellem Missbrauch Ihrer zwei oder drei Jahre alten Tochter berichtet“, hielt Richter Markus Immel dem Angeklagten vor. Der atmete tief durch, wollte sich zunächst aber an die Tat, die er gegenüber der Polizei gestanden hatte, nicht erinnern können. „Naja, das wird sich die Kripobeamtin ja nicht ausgedacht haben“, erklärte der Richter und brach daraufhin zunächst die Befragung des Angeklagten ab. Zuvor hatte der 44 Jahre alte Frührentner aus seinem Lebenslauf berichtet.

Seine Eltern hatten sich in jungen Jahren schon scheiden lassen, der Neusser wuchs daraufhin bei seinen Großeltern auf. Häufig hätte es für ihn und die Schwester Schläge gegeben. Schon im Alter von „acht, neun oder zehn Jahren“ hätte er mit einem Mitschüler einer Neusser Förderschule erste sexuelle Erfahrungen gesammelt. In einer Kanalisation in Schulnähe sei es zum Geschlechtsverkehr mit dem deutlich älteren Jungen gekommen. Später habe er dann die Schule mit dem Hauptschulabschluss beendet, anschließend machte der stark übergewichtige Mann dann eine Ausbildung zum Bäcker. Nach vielen Gelegenheitsjobs und Vermittlungen von Zeitarbeitsfirmen sei er letztlich für erwerbsunfähig erklärt worden. Sein Vater ist inzwischen gestorben, zu seiner Mutter hat er nur noch telefonischen Kontakt. „In den letzten 20 Jahren habe ich sie zwei Mal gesehen“, erklärte der Angeklagte.

Jetzt im Prozess droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe oder die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Das Verfahren soll im März fortgesetzt und dann auch beendet werden.

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