Tödliche Angriff auf Jobcenter-Mitarbeiterin Prozess um Messerattacke in Neuss

Düsseldorf · Ein 53-Jähriger muss sich ab Mittwoch wegen Mordes verantworten. Er war mit einem Messer auf eine Mitarbeiterin des Neusser Jobcenters losgegangen und hatte sie tödlich verletzt.

November 2012: Mord im Neusser Jobcenter - Täter in Haft
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November 2012: Mord im Neusser Jobcenter - Täter in Haft

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Vordergründig ging es um eine Datenschutzerklärung. Ein Papier, dass Ahmed S. aus Neuss Anfang September unterschrieben hatte, damit die Arbeitsagentur Neuss seine Daten an eine andere Behörde und potenzielle Arbeitgeber weiterleiten durfte. S. hatte sich derart über das Papier aufgeregt, so dass er am 26. September des vergangenen Jahres in die Neusser Arbeitsagentur kam, in der Tasche ein Fleischermesser, etwa 30 Zentimeter lang, und ein Küchenmesser mit 20 Zentimeter Länge. Er hatte zuvor einen Film im Fernsehen über Datenmissbrauch gesehen. Am Ende des Tages war Sachbearbeiterin Irene N. tot. Viermal hatte Ahmed S. auf die 32 Jahre alte Düsseldorferin eingestochen. Vor dem Düsseldorfer Landgericht beginnt am Mittwoch der Prozess gegen Ahmed S. Die Anklage lautet auf Mord.

Der Fall hatte damals bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und eine Diskussion um die Sicherheit in Arbeitsagenturen und Behörden ausgelöst. Im ganzen Land wurden die Sicherheitskonzepte der Jobcenter überprüft und gegebenenfalls verbessert, und dennoch waren sich die Beteiligten einig, dass man sich schwerlich gegen einen Angriff wie den in Neuss schützen kann. Es gebe keine absolute Sicherheit. Zumindest sofern man keine Behördenmitarbeiter hinter Panzerglas möchte.

Die Mitarbeiter im Neusser Jobcenter belastet die Tat immer noch. Einige von ihnen sind auch fünf Monate nach dem Angriff nicht in der Lage zu arbeiten. Traumatisch nennt man eine solche Situation wohl. Psychologen kümmern sich bei Bedarf während des Prozesses um die Berufsberater, Kollegen von Irene N., die vor Gericht aussagen müssen, werden ebenfalls psychologisch betreut.

Zumal der Angriff auch für Diskussionen gesorgt hatte, weil auf Internetseiten und in Foren Verständnis für die Tat geäußert wurde. Viel Wut und viel Trauer kam dabei hervor. Am Tatort selbst wurden gar beleidigende Schmierereien gegen das Opfer und andere Arbeitsvermittler gefunden. Der Staatsschutz ermittelte einen verwirrten 30-Jährigen als Urheber.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Ahmed S. voll zurechnungsfähig ist. Dem 53-Jährigen droht in dem Prozess, für den zunächst bis April sieben Termine angesetzt sind, die Höchststrafe: lebenslänglich. Er müsse zudem mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld rechnen, hatte das Gericht angekündigt. Das schließt eine vorzeitige Entlassung nach frühestens 15 Jahren aus.

(RP/top)
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